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Heizkostenersparnis durch Fassaden-Sanierung

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Aspekte: EnEV, Energieeinsparverordnung, Kommentar, Praxis, Baubestand, Sanierung, Heizkostenersparnis, Wirtschaftlichkeit, Anwendung DIN 4701-10 und 4701-12

Problem: Die Fragestellerin ist eine Architektin aus Köln. Für einen Auftraggeber erstellt sie ein Gutachten über die Heizkostenersparnis durch Sanierung der Fassade mit einem Wärmedämmverbundsystem. Für den Auftraggeber ist es besonders wichtig zu erfahren, inwieweit die Investition auf die Miete umgelegt werden kann.

Fragen:

  1. Auf welcher Grundlage rechnet man diese Art von Energie-Einsparungen?
  2. Gibt es spezielle Vorschriften und Richtlinien zur Bewertung der Heizkostenersparnis? Wo kann man sich informieren?
  3. Gelten die Parameter der Energieeinsparverordnung (EnEV) oder der Energieberatung?
  4. Muss bei der Bewertung das gesamte Gebäude erfasst werden oder nur das sanierte Bauteil?
  5. Ist ein Vergleich mit den tatsächlichen Verbrauchskosten zwingend notwendig?
  6. Inwieweit kann der Auftraggeber die Investitionen für die Sanierung des Gebäudes auf die Miete umgelegen?

Antwort: 05.06.2007 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT., Freie Architektin, Stuttgart