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Altbau-Sanierung

Dämmung Kellerdecke bei Sanierung im Bestand

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Wohnungsbau, Baubestand, Sanierung, Kellerdecke, Mindestwärmeschutz, Anforderungen EnEV, Anwendung DIN 4108-2

Problem: Der Fragesteller ist Bauingenieur. Bei einem zu sanierenden Gebäude ist die Kellerdecke nicht wärmegedämmt. Auf Wunsch der Bauherren soll die Kellerdecke im Zuge der Sanierung auch nicht zusätzlich gedämmt werden. Allerdings soll das Gesamtgebäude den Forderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) für Gebäude im Baubestand entsprechen. Es stellt sich die Frage, ob durch zusätzliche Dämmung der anderen Bauteile die EnEV-Anforderungen erfüllt werden können.

Praxis:  Ein Bauingenieur soll für einen Bauherren ein Mehrfamilienhaus energetisch sanieren. Dabei sollen die Anforderungen der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2004) eingehalten werden. Bei der Bestandsaufnahme des Gebäudes fiel dem Fragesteller auf, dass die Kellerdecke gänzlich ungedämmt ist und dass sie die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz gemäß DIN 4108-2 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz“ nicht erfüllt. Der Bauherr wünscht jedoch, dass die Kellerdecke auch nach der Sanierung des Gebäudes ohne zusätzliche Wärmedämmung bestehen bleibt. Als Lösung wird vorgeschlagen, die restlichen betroffenen Bauteile zusätzlich zu dämmen um die Wärmeverluste durch die Kellerdecke auf diese Art und Weise zu kompensieren.

Frage: Können die Anforderungen des EnEV erfüllt werden - obwohl die Kellerdecke nicht den Mindestwärmeschutz gemäß DIN 4108-2 gewährleistet - in dem an den anderen Bauteilen der wärmeabgebenden Umfassungshülle zusätzliche Wärmedämmung angebracht wird?

Antwort: 22.01.2007 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT., Freie Architektin, Stuttgart