EnEV-online: Energieeinsparverordnung EnEV, Energiepass und Energieausweis

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Neue Chancen für Energieberater
und Aussteller von Energie-Nachweisen

Energieeffiziente Gebäude eröffnen zukunftsträchtige Aufgabenfelder

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   Merkblatt: Energie-Nachweis für Gebäude 

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Liebe Leserinnen und Leser,

seit dem 1. Oktober 2007 gilt: Wer ein Gebäude, eine Wohnung oder Nutzungseinheit verkaufen oder neu vermieten will, muss nach dem Zeitplan der neuen Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2007) den potenziellen Käufern oder Mietern den Energieausweis auf Verlangen zugänglich machen. Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) wurde am 26. Juli 2007 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit dem 1. Oktober 2007 in Kraft.

Energieausweise im Bestand
Millionen von Gebäuden, Häusern und Wohnungen im Bestand werden gemäß der neuen EnEV einen Energieausweis benötigen. Bis der Energieausweis bei jedem Verkauf und jeder Neuvermietung verpflichtend wird, können sich Immobilienbesitzer und Eigentümer bereits heute freiwillige Energieausweise ausstellen lassen, z.B. den dena-Energieausweis der Deutschen Energie-Agentur, Berlin.

Chancen für Aussteller von Energieausweisen
Gute Aussichten für Fachleute, die sich qualifizieren und berechtigt sein werden die Energieausweise auszustellen. Erfahrung können Sie bereits heute als Aussteller von freiwilligen Energieausweisen sammeln. Diese sollen ebenfalls zehn Jahre lang gültig bleiben.

Die wichtigsten Aspekte auf einen Blick:
Wie es sich zeigt, interessiert Sie als Leser von EnEV-online insbesondere, wie Sie sich neue Auftrags-Chancen eröffnen können als Gebäude-Energieberater und als Aussteller von Energie-Nachweisen. Die wichtigsten Aspekte finden Sie in unserem Fachbeitrag zusammengefasst:

Inhaltsübersicht:
1. Leistungen zur Energieeffizienz in Gebäuden anbieten
2. Anlass: Die EU-Gebäuderichtlinie umsetzen
3. Qualifikation: Energieberater und Vor-Ort-Berater (BAFA)
4. Berechtigung: Wer darf Energie-Nachweise ausstellen?
5. Ausblick: Nutzen Sie Ihre Chancen und Potentiale!

Eine anregende Lektüre und viel Erfolg wünscht Ihnen

Melita Tuschinski
Herausgeberin und Redaktion EnEV-online.de

Artikel: 27.07.2007 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

Antwort im Premium-Bereich Energieberater und Aussteller Energieausweise

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Auszug aus dem Fachbeitrag:

Leistungen zur Energieeffizienz in Gebäuden anbieten

Zunächst ein Bitte: In diesem Beitrag haben wir jeweils nur die männlichen Berufsbezeichnungen genannt. Gemeint sind
natürlich auch unsere Kolleginnen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!

Täglich fragen Architekten und Ingenieure bei uns an, wie sie sich qualifizieren könnten um ihre Leistungspalette zu
erweitern und ihre Chancen im Bereich der Energieeffizienz zu erhöhen, beispielsweise:

+ Ein Bauingenieur ist seit Jahren überwiegend als Tragwerksplaner tätig. Einem Bauherrn hilft er zurzeit bei
der Antragsstellung für Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Auf dem Formular wird die
Unterschrift eines nach EnEV Nachweis-Berechtigten verlangt. Ist er berechtigt EnEV-Nachweise auszustellen, wenn er die Bauvorlageberechtigung der Ingenieurkammer besitzt?

+ Ein Architekturbüro hat sich auf des Entwerfen und Planen von Verwaltungs- und Industriegebäuden spezialisiert. Sie wollen sich qualifizieren um zukünftig auch den Energieausweise im Nicht-Wohnungsbau auszustellen.
Sind sie berechtigt diese Energieausweise auszustellen? Welche Kurse werden berufsbegleitend angeboten? Welche Arbeitshilfen und Software können sie anwenden?

+ Ein Diplom-Ingenieur (Technische Universität, Fachrichtung Architektur) will auch Nachweise gemäß
Energieeinsparverordnung und freiwillige Energieausweise im Baubestand ausstellen, die auch weiterhin zehn Jahre
gültig sein sollen. Benötigt er für die Ausstellung von EnEV-Nachweisen und freiwilligen Energiepässen im Baubestand eine zusätzliche Qualifizierung u. Berechtigung?

+ Ein Ingenieur berichtet, dass seine Kunden (Hausverwaltungen, Bauträger) sich zunehmend auch nach den freiwilligen Energieausweisen im Baubestand - die auch zehn Jahre gültig sein sollen - erkundigen. Als beratende
Ingenieure sind sie täglich mit Themen der Energieeinsparung im Baubereich befasst. Sind sie berechtigt freiwillige Energiepässe im Baubestand und zukünftig Energieausweise gemäß EnEV 2007 auszustellen?

+ Ein langjährig angestellter Diplom-Ingenieur in einem Ingenieurbüro für Tragwerksplanung und Bauphysik
bearbeitet u.a. die Wärme- und Schallschutz-Nachweise für Projekte. Er beabsichtigt als Energieberater tätig zu
werden. Welche Voraussetzung muss er erfüllen um auch freiwillige Energieausweise (Energiepässe) im Baubestand auszustellen?

+ Ein Absolvent des Bauingenieurstudiums fragt, welche Voraussetzungen sein Abschluss bezüglich der
Energieeinsparverordnung erfüllt. Kann ein Bauingenieur auch als Energieberater tätig sein oder ist hierfür eine
zusätzliche Ausbildung notwendig? Welche Möglichkeiten bieten sich ihm zur Weiterbildung?

Artikel: 27.07.2007 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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