EnEV-online: Energieeinsparverordnung EnEV, Energiepass und Energieausweis

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EnEV-Nachweis
für saniertes Gebäude im Bestand

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   Merkblatt: Energie-Nachweis für Gebäude 

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Baubestand, bestehende Gebäude, Wohnungsbau, Einfamilienhaus, Sanierung, Modernisierung, Energieberatung, Dachausbau, Spitzbogen, EnEV-Nachweise, KfW-Förderung, dena Energiepass, Berechnungen, Bauvolumen, Außendämmung, Grenzabstand, Landesbauordnungen

Problem: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) begrenzt den Jahres-Primärenergiebedarf von Gebäuden abhängig vom Verhältnis der wärmeabgebenden Außenfläche des Gebäudes (A) zum beheizten Bauvolumen (Ve). Wird bei Sanierungen im Baubestand ein Wärmedämm-Verbundsystem auf die Außenwände angebracht, vergrößert sich das Gebäudevolumen. Es stellt sich die Frage, welches Gebäudevolumen bei den Berechnungen für die Energie-Nachweise zu berücksichtigen ist.

Praxis: Einen Bauingenieur interessiert die Berechnung des Gebäudevolumens gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) nach Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems von ca. 14 Zentimeter (cm) Schichtdicke auf alle Fassaden. Aus der Sicht des Fragestellers verändert sich mit größerem Gebäudevolumen der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf gemäß EnEV zufolge des veränderten A/Ve-Verhältnisses.

Die Gebäudehöhe beträgt in diesem Praxisfall 3,50 Meter (m) bis zur Traufe. Die weiteren Maße des Gebäudes:

  vor Sanierung nach Sanierung
Gebäudegrundfläche 10,00 m x 9,60 m 10,28 m x 9,88 m
Gebäudehöhe 3,50 Meter (m) 3,50 Meter (m)
Gebäudevolumen 336,00 m³ 345,6 m³
A/Ve 0,832 0,817

Fragen: Ist der Nachweis für das Gebäude nach Festlegung der Dämmschichtdicke für die neuen Außenmaße erneut zu führen? Sollte die Volumenberechnung generell erst nach Ermittlung der erforderlichen Wärmedämm-Dicke der Außenbauteile erfolgen?

Antwort: 12.08.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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