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Wärmebrücken-Einfluss bei Neubau in Leichtbauweise

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Neubau, Leichtbauweise, EnEV-Nachweis, Berechnungen, Wärmebrücken, Wärmebrückenzuschlag, Wärmebrückenverlustkoeffizienten, DIN 4108 Beiblatt 2.

Problem: Der Fragesteller ist Diplom-Ingenieur und Baustatiker. Für ein Bauvorhaben in Leichtbauweise führt er zurzeit die Berechnungen gemäß Energieeinsparverordnung zum Nachweis der Wärmeverluste durch Wärmebrücken durch. Ihn interessiert allgemein der Einfluss von Wärmebrücken auf den zulässigen Primärenergiebedarf gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV).

Praxis: Das Bauvolumen eines geplanten Neubaus umfasst 588 Kubikmeter (m³) und die wärmeabgebende Gebäudehülle ist 420 Quadratmeter (m²) groß. Die Fensterfläche beträgt 14 Prozent (%) der Fassade und die Anlagenaufwandzahl (ep) ist 1,15 groß.
Bei den Berechnungen zum EnEV-Nachweis stellte der Fragsteller fest, dass bei den berechneten Wärmebrücken, mit Wärmedurchgangskoeffizienten unter 0,001 W/(m²K) sich der zulässige Primärenergiebedarf im Vergleich zu dem pauschal angenommen Wert von 0,05 W/(m²K) nicht verändert. Lediglich der zulässige Heizwärmebedarf und der entsprechend zulässige Transmissionswärmeverlust verändern sich.
Aus der Sicht des Fragestellers würde das bedeuten, dass es Gebäude gibt, bei denen es gleichgültig ist, ob im Zuge der Nachweisführung gemäß Energieeinspar-Verordnung (EnEV) der Wärmebrückenzuschlag kleiner oder größer angenommen wird.

Fragen: Welchen Einfluss haben die Wärmebrücken auf den Primärenergiebedarf von Gebäuden gemäß den Berechnungen und Nachweisen nach Energieeinsparverordnung (EnEV)? Können sich bei der Berechnung der Wärmebrückenverlustkoeffizienten (psi-Werte) auch negative Werte ergeben?

Antwort: 12.08.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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