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Altbau-Sanierung

Mindeststabstand zwischen Gebäuden bei Wärmedämmung Außenwände im Baubestand

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Baubestand, Sanierung, Modernisierung, Wärmeschutz, Wärmedämmung, Mindestabstand zwischen Gebäuden, Landesbauordnungen, Ausnahmengenehmigung

Problem: Die Abstandsflächen von Gebäuden sind in der Bauordnung geregelt. Es stellt sich die Frage inwieweit bei einer geplanten Sanierung im Baubestand eine äußere Wärmedämmung nicht angebracht werden darf, weil der Mindestabstand unterschritten wäre.

Praxis: Der Fragesteller ist Energieberater. Ihn interessiert grundsätzlich die Frage inwieweit man bei Sanierungen im Baubestand eine Innendämmung empfehlen muss, weil eine zusätzliche äußere Wärmedämmung dazu führen würde, den Mindestabstand zwischen den Gebäuden zu unterschreiten. Zahlreiche Gebäude wurden genau auf die Baugrenze gebaut mit einem Mindestabstand von drei Meter (3 m). Aus der Sicht des Fragestellers hat sicherlich nicht jeder Modernisierer einen wohlgesonnen Nachbarn, der mit der Überschreitung der Abstandflächen einverstanden wäre.

Frage: Gibt es eine Ausnahmeregelung, die besagt, dass man bei einer Gebäudesanierung den Mindestabstand zwischen Gebäude um die Stärke der Wärmedämmung unterschreiten darf?

Antwort: Die Frage der Abstandsflächen ist über die jeweilige Landesbauordnung geregelt. Diese regelt auch mögliche Ausnahmen bei nachträglicher, außen angebrachter Wärmedämmung der Fassaden, nach Kenntnis des Autors beispielsweise in Hessen.

Antwort: 12.08.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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