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EnEV-Nachweis für Schaltgebäude zur Stromverteilung

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   Merkblatt: Energie-Nachweis für Gebäude 
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Nicht-Wohnungsbau, Neubau, Industriebau, Schaltgebäude, Stromerzeugung, Stromverteilung, Kühlungsanlage, Heizung, Kühlung, Geltungsbereich, EnEV-Nachweis

Problem: Ein neu geplantes Industriegebäude für die Schaltanlagen zur Stromerzeugung wird nur zweimal jährlich zu Wartungszwecken von Personen betreten. Es hat weder Fenster noch Heizung, sondern benötigt eine Kühlungsanlage. Wie ist dieses Gebäude im Sinne der Energieeinsparverordnung (EnEV) einzuordnen und wie ist der Nachweis zu führen?

Praxis: Die Fragestellerin soll im Rahmen ihrer Tätigkeit als Energieberaterin den Nachweis gemäß EnEV für ein Nichtwohngebäude erstellen. Es handelt sich um die Neuplanung eines Schaltgebäudes, bzw. Industriegebäudes, in dem sich die Schaltanlagen zur Stromerzeugung und -verteilung befinden. Dieses Gebäude würde nur zweimal jährlich zu Wartungszwecken von Personen betreten. Das Schaltgebäude würde als Stahlskelettbau ausgeführt mit Gasbetonplatten als Außenfassade sowie ohne Fenster und ohne Heizungsanlage. Eine Kühlanlage wird benötigt, da die Schaltanlagen Wärme erzeugen.

Fragen: Wie ist dieses Gebäude einzuordnen im Sinne der Nachweisführung gemäß EnEV? Wäre es als Nichtwohngebäude ohne klassische Heizungsanlage einzustufen, dass jedoch eine Innenraumtemperatur von über 20°C aufweist und eine Lüftungsanlage benötigt?

Antwort: 22.03.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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