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Umnutzung eines Bürogebäudes in Wohnungen

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Problem: Es handelt sich um die Nutzungsänderung eines mehrgeschossigen Bürogebäudes zu Wohnungen. Die einschaligen Außenwände bestehen aus Backsteinen mit Sichtmauerwerk. Der Mindestwärmeschutz gemäß DIN 4108 Teil 2 wird soweit nicht eingehalten. Der Bauherr beabsichtigt die Wohnungen als Eigentumswohnungen zu verkaufen. Er möchte jedoch die Sichtmauerwerk-Optik der Außenseite nicht durch Wärmedämmung verändern auch soll auf Innendämmung verzichtet werden. Es stellt sich die Frage der baurechtlichen Nachweise.

Praxis: Ein bestehendes Bürogebäude mit einschaligen Außenwänden aus 38 bis 51 cm dicken Backsteinen ist auf der Außenseite mit Sichtmauerwerk ausgestattet. Der Mindestwärmeschutz gemäß DIN 4108 Teil 2 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz, Juli 2003) wird soweit nicht erreicht. Der Bauherr beabsichtigt das Bürogebäude als Mehrfamilienhaus umzunutzen die Eigentumswohnungen zum Verkauf anzubieten. Er möchte die Sichtmauerwerk-Optik der Außenseite in dem bestehenden Zustand belassen und nicht durch Wärmedämmung optisch verändern. Auf Innendämmung soll nach seinem Wunsch auch möglichst verzichtet werden.

Fragen: Wird die Einhaltung des Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108 Teil 2 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz, Juli 2003) baurechtlich geschuldet? Falls der Mindestwärmeschutz erforderlich ist könnte er über eine Innendämmung nachträglich hergestellt werden. Ist dieses aus energiesparrechtlicher Sicht ausreichend, oder ist es erforderlich eine energetische Sanierung nach EnEV unter Berücksichtigung des § 8 (Änderung von Gebäuden) und der im Anhang 3 Tab. 1 geforderten Wärmedurchgangskoeffizienten durchzuführen?

Antwort: 06.02.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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