EnEV-online: Energieeinsparverordnung EnEV, Energiepass und Energieausweis

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Altbau-Sanierung

Sanierung des Daches eines Mietshauses
mit Wohnungen im Dachgeschoss

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Wohnungsbau, Baubestand, Sanierung, Dach, Wärmedämmung, Einhaltung U-Werte, Hinweispflicht der Handwerker, Unternehmererklärung in Bayern

Problem + Praxis: Die Fragesteller sind Mieter in einem Altbau, der zurzeit modernisiert wird: Das Dach wurde saniert, d.h. die Lattung und Ziegel wurden entfernt, eine neue Unterbahn wurde gelegt und danach wurde eine neue Lattung und neue Dachziegeln aufgebracht. Zwischen die Sparren wurde keine Wärmedämmung angebracht obwohl dies aus der Sicht der Fragesteller technisch möglich gewesen wäre und obwohl sich im Dachgeschoss Wohnungen befinden.

Verordnung: Die geltende Energieeinsparverordnung (EnEV) besagt dass bei "Änderungen" bestehender Gebäude die EnEV einzuhalten ist. Bei einem Schrägdach müsste demnach der U-Wert von 0,3 W/(m²K) eingehalten werden.

Fragen: Handelt es sich bei dieser Instandsetzung des Daches um eine "Änderung" der Bausubstanz und ist demnach die EnEV und der U-Wert für das Schrägdach einzuhalten? Muss das Bauordnungsamt bei Verstoß tätig werden? Bisher erhielten die Fragesteller keine Reaktion.

Antwort: 12.12.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

Antwort im Premium-Bereich Dachsanierung Mietshaus mit Wohnungen im Dachgeschoss

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