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Modernisierungsmaßnahmen
und -pflichten im Wohnbestand

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Wohnungsbau, Baubestand, Modernisierung, Kosten, Isolierung wärmeführende Rohre, Dämmung, Geschossdecke, Kellerdecke, Vermieter, Mieterhöhung

Problem: Ein Häuserblock mit insgesamt 24 Wohnungen wird über eine zentrale Anlage (Kessel Baujahr 1990, Leistung 200 Kilowatt) beheizt. Die Heizkosten waren enorm hoch und die Mieter über die Verteilung der Heizkosten unzufrieden. Der Vermieter hat nun etliche Modernisierungs-Maßnahmen durchgeführt und die Kosten auch auf die Mieter abgewälzt. Nun fragt der Mieter ob diese Vorgehensweise im Sinne des Gesetzgebers ist und ob die durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen EnEV-konform sind.

Praxis: Die Fragesteller sind Mieter und wohnen in einem Häuserblock von insgesamt vier Häusern mit jeweils sechs Wohneinheiten. Die Wohnungen werden über eine zentrale Anlage beheizt. Die Heizanlage umfasst einen Kessel Baujahr 1990 mit einer Leistung von 200 Kilowatt (KW). Der Heiz-Verbrauch war aus Sicht der Fragesteller in den letzten Jahren enorm hoch. Die sparsamen, energiebewussten Mieter waren der Meinung, dass das Verhalten der sorglosen „unangepassten“ Mieter die Ursache dafür war. Ihre Initiative, das Verhalten bei falschem Lüften bewusst zu machen, indem eine Heizkostenverteilung von 50:50 in 70:30 vorgeschlagen wurde hat bei dem Vermieter zu der Entscheidung geführt, die Kesselleistung zu senken, die wärmeführenden Rohre zu isolieren sowie die oberste Geschossdecke und die Kellerdecke zu dämmen. Die Kosten hat der Vermieter auch auf die Mieter abgewälzt durch einen Mietzuschlag für die "Modernisierung". Über der obersten Geschossdecke liegt eine Dachkonstruktion deren Boden nicht als Speicher oder Abstellmöglichkeit benutzt wird, sie ist jedoch über eine aus der Decke herausziehbaren Leiter zu erreichen.

Fragen: Wie gestaltet sich die geschilderte Vorgehensweise aus der Sicht des Gesetzgebers? Sind die durchgeführten
"Altbau-Modernisierungen" als gesetzliche "Nachrüstungen" gemäß Energieeinspar-Verordnung (EnEV) anerkannt?

Antwort: 07.11.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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