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Dämmung der Bodenplatten in neuem Möbelhaus

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Neubau, Nicht-Wohnungsbau, Möbelhaus, Bodenplatte, Dämmung, EnEV-Anforderungen, komplette Bodendämmung

Problem: Der Fragesteller ist Bauingenieur und plant zurzeit ein teilunterkellertes Möbelhaus mit ca. 6000 Quadratmeter (m²) Grundfläche. Der Bauherr will keine Dämmung unter der Bodenplatte einbauen lassen. Der Fragesteller empfiehlt eine komplette Bodendämmung.

Praxis: Der Fragesteller stuft das Möbelhaus als normal temperiertes Gebäude ein, d.h. mit einer Innentemperatur über 19 Grad Celsius (°C). Somit wäre aus seiner Sicht gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) eine Dämmung der Bodenplatte erforderlich. In dem Möbelhaus werden teilweise auch Arbeitsplätze für die Kundenberatung eingerichtet. Gemäß der Arbeitsstätten-Verordnung (AstVO) sei eine Dämmung des Fußbodens gefordert. Der Bauherr hingegen berichtet von neu gebauten Möbelhäusern, die ohne Bodendämmung errichtet wurden. Auch würden Bauunternehmen ihm eine Bodendämmung von nur ca. 5 Meter (m) Breite entlang der Außendämmung - wenn überhaupt gedämmt werden sollte. Der Fragesteller empfiehlt hingegen eine komplette Bodendämmung.

Frage: Wie ist der Sachbestand, Rechtslage gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV)?

Antwort: 07.11.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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