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Einhaltung der EnEV
bei Sanierung im Wohnbestand

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Wohnungsbau, Baubestand, bestehende Gebäude, Sanierung, Anforderungen EnEV, Dämmung Kellerdecke, Anforderungen Wärmdämmung bei Sanierungsmaßnahmen

Problem + Frage: Der Fragesteller ist ein Bauherr. Ihn interessiert ob es nicht Pflicht sei bei Sanierungen im Baubestand die Decke zwischen Erdgeschoss (EG) und dem unbeheizten Kellergeschoss (KG) gemäß den maximalen U-Werten gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) nachträglich zu dämmen.

Nach mündlicher Aussage des Vermieters sei diese Maßnahmen nicht erforderlich, da seines Wissens der EnEV-Nachweis für das Gebäude ohnehin erfüllt sei, in dessen Rahmen nur der maximale Wärmedurchgang durch die Außenhülle berücksichtigt wird.

Aus der Sicht des Fragestellers ist es jedoch für Bewohner einer Erdgeschoss-Wohnung geradewegs unzumutbar, dass diese selbst nach einer Sanierung "gemäß EnEV-Vorgaben" im Winter einer "enormen Fußkälte" ausgesetzt seien durch die ungedämmte Beton-Decke zu dem unbeheizten Keller Kellergeschoss (KG). Der Fragesteller findet es energetisch betrachtet recht "kurios" dass der Wärmeverlust durch die Kellerdecke zum unbeheizten Keller nach EnEV erlaubt sein soll und dass in der EnEV angeblich keine Dämmung der Kellerdecke o. ä. Dämmmaßnahmen vorgeschrieben seien.

Fazit unseres Fragestellers: „Wenn dem so sein sollte, wäre es ein Stückwerk in der EnEV, der dringend mit der neuen EnEV 2006 nachgebessert werden muss!!!“

Antwort: 05.09.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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