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Energie-Nachweise

Berücksichtigung von Kachelöfen oder Schwedenöfen im EnEV-Nachweis

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Wohnungsbau, Neubau, Heizung, Kachelofen, Schwedenofen, manuell beschickte Einzel-Feuerstätten, Anlagenaufwandszahl, EnEV-Nachweis, Anwendung EnEV § 3, Absatz 3, 76-Prozent-Regelung, DIN V 4701-10 2003-08

Problem + Praxis: Es handelt sich um ein Wohngebäude.
Zur Beheizung soll ein Kachelofen oder ein Schwedenofen eingesetzt werden.

Fragen: Wie wird ein Kachelofen oder Schwedenofen im Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) berücksichtigt? Werden diese Art von Öfen auch als „Scheitholzkessel“ klassifiziert?

Zusatzfragen: In diesem Beitrag ist beschrieben, dass eine Berechnung von manuell beschickten Einzelfeuerstätten möglich ist. Wie groß ist der Deckungsanteil? Ist er abhängig vom Nutzer? Generell lässt die EnEV jedoch auch weiterhin zu, bei Einzelfeuerstätten ausschließlich den Jahres-Transmissionswärmebedarf auf 76 Prozent (%) zu begrenzen. Darf man sich dementsprechend aussuchen ob man den Ofen berücksichtigt oder die Begrenzung des Transmissionswärmeverlusts auf 76 %?

Antwort: 02.08.2005 ergänzt 30.12.2005 -
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