EnEV-online: Energieeinsparverordnung EnEV, Energiepass und Energieausweis

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Geltungsbereich der EnEV für Gebäude,
die auf mindestens 12°C beheizt werden

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, EnEV-Geltungsbereich, Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen, Temperaturgrenze Innenraum, Arbeitsstättenrichtlinie

Problem: Die Frage bezieht sich auf den Geltungsbereich der Energieeinsparverordnung (EnEV) auf Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen, die zwischen 12 und 19 Grad Celsius (° C) beheizt werden.

Verordnung: EnEV § 4 Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen: „Bei zu errichtenden Gebäuden mit niedrigen Innentemperaturen darf der nach Anhang 2 Nr. 2 zu bestimmende spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust die Höchstwerte in Anhang 2 Nr. 1 nicht überschreiten.“

Frage: Bestehen für Gebäude, die bis auf 12°C geheizt werden keine Anforderungen gemäß Energieeinspar-Verordnung, beispielsweise Arbeitsstätten nach der Arbeitsstättenrichtlinie, die auf mindestens 12°C geheizt werden? Wo liegt die untere Temperaturgrenze?

Antwort: 29.07.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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