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Energie-Nachweise

Geltungsbereich der EnEV
für Turnhalle in Bestands-Gebäude

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   Merkblatt: Energie-Nachweis für Gebäude 
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Nicht-Wohnungsbau, Turnhalle, Baubestand, Geltungsbereich der EnEV, Berücksichtigung Heizzeit in Turnhalle, Anwendung DIN- und EU-Normen

Problem + Praxis: Es handelt sich in diesem Fall um eine private Turnhalle in einem ungedämmten Altbau. Das Gebäude wird - neun Monate im Jahr - wöchentlich an ca. drei Tagen jeweils zwei bis drei Stunden auf 20 Grad Celsius (° C) beheizt. Das heißt, die Turnhalle wird insgesamt nur ungefähr 350 bis 400 Stunden im Jahr beheizt.

Verordnung: Gemäß der geltenden Energieeinsparverordnung - EnEV § 2 Begriffsbestimmungen -unterliegen Gebäude, die länger als 4 Monate beheizt werden, den Anforderungen der EnEV. Dies entspräche nach Meinung des Fragestellers ca. 1440 Stunden Heizzeit.

Frage: Unterliegt das oben beschriebene Gebäude der Energieeinsparverordnung (EnEV) oder kann die geringe Stundenzahl so ausgelegt werden, dass das Gebäude in der Gesamtheit weniger als vier Monate beheizt wird und somit nicht der EnEV unterliegt?

Antwort: 29.07.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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