EnEV-online: Energieeinsparverordnung EnEV, Energiepass und Energieausweis

. EnEV 2004 in der Praxis
Energie-Nachweise

Nachweis gemäß EnEV für
Industrie-Anbau über 1.000 Kubikmeter

   Home + Aktuell
   EnEV Archiv
   EnEV 2004 Praxis
   · Praxis-Dialog
 · Auslegungen
 · Kurz-Info
 · EnEV 2004 Text
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Praxis-Hilfen
   EnEV-Newsletter
   Premium-Zugang
   Medien-Service
   EnEV-Archiv
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz

   Merkblatt: Energie-Nachweis für Gebäude 
   INFO-Paket EnEV

 

.
Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Nicht-Wohnungsbau, Produktionshalle, Erweiterung, Anbau über 1.000 m³, EnEV-Nachweis, Berechnung, Anwendung DIN V 4701-10:2003-08

Problem: Ein bestehendes Produktionsgebäude erhält einen Anbau von über 1.000 Kubikmeter (m³), der an die bestehende Heizungsanlage angeschlossen wird. Nach Ansicht des Fragestellers muss bei der Nachweisführung gemäß Energieeinspar-Verordnung (EnEV) der Anbau wie ein neu zu errichtendes Gebäude behandelt werden und demzufolge der Jahres-Primärenergiebedarf ausgewiesen werden. Dafür benötigt er u. a. auch Angaben zur Anlagenaufwandszahl für die Heizungstechnik.

Praxis: Der Heizungstechniker behauptet jedoch er könne keine Aufwandszahl für die Heizungsanlage liefern, da er dafür für das gesamte Gebäude (Altbau + Neubau) den (A/V)-Wert und den Jahresheizwärmebedarf benötige. Die Neubau-Werte seien unzureichend.

Frage: Kann man sich in diesem Fall sich auf die Energieeinsparverordnung (EnEV) § 3 Abs. 3 berufen (Ausnahmen zur Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs für neue Gebäude mit normalen Innentemperaturen), d.h. nur die Einhaltung des Transmissionswärmeverlustes nachweisen, wenn die Anlagentechnik nicht (ohne weiteres) zu bewerten ist?

Antwort: 29.07.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

Antwort im Premium-Bereich EnEV-Nachweis für Industrie-Anbau über 1.000 Kubikmeter

          Premium-Zugang: Experten-Service für Spezialisten
         
Über 300 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie
          in unserem Premium-Bereich. Per E-Mail erfahren Sie ca.
         
alle zwei Wochen über Downloads und neue Antworten.
          ->
Premium-Zugang: Info und kostenfreies Probeexemplar

Zum Anfang der Seite

             Professionelle Praxishilfen download und bestellen


KURZINFO  |  PRAXIS  |  VERORDNUNG  |  AUSLEGUNGEN  |


Wichtige rechtliche Hinweise

 

       Impressum

© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT., Freie Architektin, Stuttgart