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EnEV-Nachweise für Ferienanlage

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   Merkblatt: Energie-Nachweis für Gebäude 
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Neubau, Wohnungsbau, Ferienwohnungen, Nicht-Wohnungsbau, Hoteleinheit, Ferienanlage, gemischte Gebäudenutzung, EnEV-Nachweise, Berechnung, getrennte Nachweise.

Problem: Es handelt sich um eine Baumaßnahme, die sowohl Wohnungsbauteile als auch Nicht-Wohnungsbauteile umfasst und die von einer gemeinsamen Heizungsanlage versorgt wird. Bei der Nachweisführung gemäß Energieeinspar-Verordnung (EnEV) stellt sich das Problem ob man die Gebäudeteile getrennt oder gemeinsam in der Berechnung berücksichtigt.

Praxis: Es handelt sich in diesem konkreten Fall eine neue Ferienanlage, die gebaut werden soll. Die Baumaßnahme umfasst zwei Nicht-Wohngebäude (Hoteleinheiten) und mehrere Wohngebäude (Ferienwohnungen). Die gesamte Ferienanlage wird über eine Heizungsanlage mit Brennwertkessel versorgt. Die Heizungsanlage ist ein einer der beiden Hoteleinheiten untergebracht.

Verordnung: Die Energieeinsparverordnung eröffnet in dem Paragraph 14 die Möglichkeiten der getrennten Berechnung und Nachweisführung für Gebäude mit unterschiedlicher Nutzung:

EnEV § 14 Getrennte Berechnungen
für Teile eines Gebäudes:

„Teile eines Gebäudes dürfen wie eigenständige Gebäude behandelt werden, insbesondere wenn sie sich hinsichtlich der Nutzung, der Innentemperatur oder des Fensterflächenanteils unterscheiden. Für die Trennwände zwischen den Gebäudeteilen gelten Anhang 1 Nr. 2.7 und Anhang 2 Nr. 2 Satz 3 entsprechend. Soweit im Einzelfall nach Satz 1 verfahren wird, ist dies für dieses Gebäude in den Ausweisen nach § 13 Abs. 1 bis 3 deutlich zu machen.“

Frage: Gibt es die Möglichkeit die EnEV-Nachweise für diesen Praxisfall getrennt zu führen, oder sind die Gebäude als einzelne Zonen in den EnEV-Berechnungen anzusetzen?

Antwort: 27.06.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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