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Altbau-Sanierung

Beibehaltung der Dämmschichtdicke
bei Dachsanierung

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Dach-Sanierung, EnEV-Anforderungen, Wärmeschutz, Dämmstoffdicke

Problem: Der Dachteil eines Altbaus soll neu eingedeckt werden. Der Dachraum ist bereits ausgebaut, d.h. die Dachschrägen sind innen gedämmt und verkleidet. Aus technischen Gründen soll vermieden werden, den Dachaufbau durch die Dämmung im Schnitt in der Höhe zu vergrößern, weil der Anschluss an andere Dachteile problematisch und kostspielig wäre.

Verordnung: In der Energieeinsparverordnung (EnEV) heißt es im Anhang 3 unter Punkt 4.1 sinngemäß, dass in dem Fall, wenn innenseitige Bekleidungen und Sparrenhöhen die Dämmschichtdicke begrenzen, die EnEV als erfüllt gilt, wenn nach den Regeln der Technik die höchstmögliche Dämmschicht eingebaut wird.

Frage: Bedeutet dieser Tatbestand, dass keine Verpflichtung besteht die Dachhaut anzuheben?

Antwort: 10.05.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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