EnEV-online: Energieeinsparverordnung EnEV, Energiepass und Energieausweis

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   Merkblatt: Energie-Nachweis für Gebäude 
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Erweiterung des beheizten Volumens von Gebäuden, Wohnbau, Baubestand, Erweiterung, Anbau, EnEV-Anforderungen, Berechnung, EnEV-Nachweise

Problem + Praxis: Im Anhang 3 der EnEV sind die Forderungen für Altbauten festgehalten. Sie begrenzen die zulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten von Bauteilen bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung. Die Werte liegen 40 Prozent über den EnEV-Anforderungen. Handelt es sich in der Praxis um einen Anbau dieser Art, trifft die 76 Prozent Regelung bezüglich des Ht-Wertes (spezifischer Transmissionswärmeverlust) zu. Es handelt sich um einen Altbau, bei dem ein Dachgeschoss ausgebaut wird, bzw. um einen Anbau bei dem die Nutzung verändert wird.

Verordnung: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt im Anhang 1 die Anforderungen an zu errichtende Gebäude mit normalen Innentemperaturen (zu § 3 EnEV). Im § 3 EnEV, Abs. 3 erweist sich aus der Sicht des Fragenden der Satz 3 für Anbauten mit Verwendung der Heizungsanlage des Altbaus, als besonders wichtig:

EnEV § 3 - Zu errichtende Gebäude mit normalen Innentemperaturen, Abs. 3:
"(3) Die Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs nach Absatz 1 gilt nicht für Gebäude, die beheizt werden

  1. mindestens zu 70 vom Hundert durch Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung,

  2. mindestens zu 70 vom Hundert durch erneuerbare Energien mittels selbsttätig arbeitender Wärmeerzeuger,

  3. überwiegend durch Einzelfeuerstätten für einzelne Räume oder Raumgruppen sowie sonstige Wärmeerzeuger, für die keine Regeln der Technik vorliegen.

Bei Gebäuden nach Satz 1 Nr. 3 darf der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust 76 vom Hundert des jeweiligen Höchstwertes nach Anhang 1 Tabelle 1 Spalte 5 nicht überschreiten."

Frage: Wie sollen die Berechnungen und die Nachweise gemäß EnEV erstellt werden? Aus der Sicht des Fragenden würde in diesem Fall die Altbauregelung gelten, d.h. 40 Prozent höhere Grenzwerte für die Wärmedurchgangs-Koeffizienten der entsprechenden Bauteile. Leider fehlt jedoch eine Heizungsanlage für die vollständige Berechnung der Anforderungen. Darf der EnEV-Praktiker einen „Kunstgriff in den Neubau-Absatz“ wagen und die 76-Prozent-Regelung in diesem Fall anwenden, bzw. nur den Ht-Wert des Anbaus nachweisen. Wenn diese Vorgehensweise nicht gestattet ist, wie wird diese Art von Anbau gemäß EnEV berechnet, wenn das Bauamt einen Nachweis fordert?

Antwort: 10.10.2004 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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