EnEV-online: Energieeinsparverordnung EnEV, Energiepass und Energieausweis

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Heizungstechnik

Berücksichtigung der Lage der Heizungstechnik
in Gebäuden im EnEV-Nachweis

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Aspekte: EnEV, Energieeinsparverordnung, Kommentar, Praxis, Neubau, Keller, Anlagentechnik, Heizung, Nachweis, EnEV-Nachweis, Berechnung, Anwendung DIN V 4108-6:2003-06 und DIN EN 832:2003-06

Problem + Praxis: Der Fragesteller ist Diplom-Bauingenieur. Für einen Auftraggeber plant er einen Neubau bei dem die Leitungen für die Heizungsanlage im gedämmten Keller verlegt werden. Die Außenwände und Bodenplatte sind gedämmt. Bei der Berechnung für den Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) hat der Planer demzufolge als Option die Verlegung "in der thermischen Hülle" gewählt.

Fragen: Müssen in diesem Fall auch die Heizkörper im Keller angeordnet werden? Wenn dies nicht zutrifft, muss bei der Nachweisführung die Verlegung der Leitungen "außerhalb der thermischen Hülle" verwenden werden? Spielt die geplante Nutzung des Kellers eine Rolle?

Antwort: 05.06.2007 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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