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INFO-Paket
EnEV |
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Altbau,
Altbauwohnung, Heizung, Heizungsanlage, Regelung, Therme,
Raumthermostat, Nachrüstpflichten, EnEV, Vermieter
Problem + Praxis: Der Fragesteller hat gehört dass seit dem 01.11.2004
Raumthermostate Pflicht seien. Sein Vermieter ist jedoch der Ansicht, dass er
kein Raumthermostat einbauen müsste da die Therme im Badezimmer und nicht auf dem Dachboden
steht. Seiner Meinung nach würde diese Regelung nur gelten, wenn die Therme
nicht direkt zugänglich sei. In diesen Fällen müsse man
einen Raumthermostat in die Wohnung einbauen lassen.
Frage: Ist die Aussage des Vermieters korrekt?
ANTWORT:
(08.05.2007)
In der EnEV ist festgelegt, dass Räume raumweise zu regeln sind.
Hierfür dienen Thermostatventile. Des Weiteren ist festgelegt, dass es eine
zentrale Regelung geben muss, die in Abhängigkeit von der Zeit und einer anderen
Führungsgröße regeln muss. Dies bedeutet,
dass die Therme als wohnungszentrale Heizung entsprechend regeln muss. Hierzu
gehört auch eine einstellbare Zeitschaltuhr sowie ein Thermostat,
das sich bei wohnungszentraler Beheizung üblicherweise nach der Temperatur eines
Referenzraumes, sinnvoller Weise des Wohnzimmers, richtet. Sofern eine solche
Regelung nicht vorhanden ist, muss sie nachgerüstet
werden. Ob die Therme in der Wohnung hängt oder auf dem Dachboden ist hierfür
irrelevant.
|EnEV 2004, § 9 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden
Autor: Michael Brieden-Segler, e+u energiebüro,
Bielfeld

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