EnEV-online: Energieeinsparverordnung EnEV, Energiepass und Energieausweis

. EnEV 2004

Heizungstechnik

EnEV 2004 in der Praxis:

Raumthermostate verpflichtend im Wohnungsbau

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   Merkblatt: Energie-Nachweis für Gebäude 

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Altbau, Altbauwohnung, Heizung, Heizungsanlage, Regelung, Therme, Raumthermostat, Nachrüstpflichten, EnEV, Vermieter

Problem + Praxis: Der Fragesteller hat gehört dass seit dem 01.11.2004 Raumthermostate Pflicht seien. Sein Vermieter ist jedoch der Ansicht, dass er kein Raumthermostat einbauen müsste da die Therme im Badezimmer und nicht auf dem Dachboden steht. Seiner Meinung nach würde diese Regelung nur gelten, wenn die Therme nicht direkt zugänglich sei. In diesen Fällen müsse man einen Raumthermostat in die Wohnung einbauen lassen.

Frage: Ist die Aussage des Vermieters korrekt?

ANTWORT: (08.05.2007)

In der EnEV ist festgelegt, dass Räume raumweise zu regeln sind. Hierfür dienen Thermostatventile. Des Weiteren ist festgelegt, dass es eine zentrale Regelung geben muss, die in Abhängigkeit von der Zeit und einer anderen Führungsgröße regeln muss. Dies bedeutet,
dass die Therme als wohnungszentrale Heizung entsprechend regeln muss. Hierzu gehört auch eine einstellbare Zeitschaltuhr sowie ein Thermostat, das sich bei wohnungszentraler Beheizung üblicherweise nach der Temperatur eines Referenzraumes, sinnvoller Weise des Wohnzimmers, richtet. Sofern eine solche Regelung nicht vorhanden ist, muss sie nachgerüstet
werden. Ob die Therme in der Wohnung hängt oder auf dem Dachboden ist hierfür irrelevant.

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EnEV 2004, § 9 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden

Autor: Michael Brieden-Segler, e+u energiebüro, Bielfeld

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