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INFO-Paket
EnEV |
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Altbau,
Altbauwohnung, Baujahr 1927, Heizung, Heizungsanlage, Gasbrenner,
Therme, Verkauf, Nachrüstpflichten
Problem + Praxis: Der Fragesteller ist Eigentümer einer Altbauwohnung (Baujahr 1927),
die er verkaufen möchte. Die Wohnungseigentumsanlage besteht aus neun Einheiten. Jede Wohnung
hat seit ca. 1990 eine eigene Energieversorgung über einen Gasbrenner (Therme).
Frage: Gibt es gemäß Energiesparverordnung (EnEV) in diesem Fall auch
Nachrüstpflichten?
ANTWORT:
(08.05.2007)
Die EnEV sieht Nachrüstverpflichtungen nur vor
Wärmeerzeuger vor, die vor dem 01.10.1978 errichtet wurden. Da die Thermen im
Jahr 1990 installiert wurden, bestehen keine Nachrüstverpflichtungen, sofern
die Thermen zum damaligen Zeitpunkt entsprechend der damals gültigen
Heizungsanlagenverordnung errichtet wurden. Dies bezieht sich insbesondere auf
das Vorhandensein der zentralen Regelungseinrichtungen. Sollte dies nicht der
Fall sein, besteht selbstverständlich eine unmittelbare Nachrüstverpflichtung
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
|EnEV 2004, § 9 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden
Autor: Michael Brieden-Segler, e+u energiebüro,
Bielfeld

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