EnEV-online: Energieeinsparverordnung EnEV, Energiepass und Energieausweis

. EnEV 2004
Altbau-Sanierung
EnEV 2004 in der Praxis:

Nachrüstpflichten in Altbauwohnung bei Verkauf

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   Merkblatt: Energie-Nachweis für Gebäude 

   INFO-Paket EnEV

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Altbau, Altbauwohnung, Baujahr 1927, Heizung, Heizungsanlage, Gasbrenner, Therme, Verkauf, Nachrüstpflichten

Problem + Praxis: Der Fragesteller ist Eigentümer einer  Altbauwohnung (Baujahr 1927), die er verkaufen möchte. Die Wohnungseigentumsanlage besteht aus neun Einheiten. Jede Wohnung hat seit ca. 1990 eine eigene Energieversorgung über einen Gasbrenner (Therme).

Frage: Gibt es gemäß Energiesparverordnung (EnEV) in diesem Fall auch Nachrüstpflichten?

ANTWORT: (08.05.2007)

Die EnEV sieht Nachrüstverpflichtungen nur vor Wärmeerzeuger vor, die vor dem 01.10.1978 errichtet wurden. Da die Thermen im Jahr 1990 installiert wurden, bestehen keine Nachrüstverpflichtungen, sofern die Thermen zum damaligen Zeitpunkt entsprechend der damals gültigen Heizungsanlagenverordnung errichtet wurden. Dies bezieht sich insbesondere auf das Vorhandensein der zentralen Regelungseinrichtungen. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht selbstverständlich eine unmittelbare Nachrüstverpflichtung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

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EnEV 2004, § 9 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden

Autor: Michael Brieden-Segler, e+u energiebüro, Bielfeld

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