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Finanzierung

EnEV 2004 in der Praxis:

Senkung Immobilienpreis aufgrund Sanierungspflichten

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   Merkblatt: Energie-Nachweis für Gebäude 

   INFO-Paket EnEV

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Verkauf, Altbau, Wohnhaus, Immobilie, Preis, Kosten, Anlagentechnik, Heizung, Heizkessel, Einbaudatum, Nachrüstpflichten, Nachweis, Verkauf, Senkung, Immobilienpreis

Problem + Praxis: Ein Bauherr hat 1990 ein Haus gekauft, welches er jetzt wieder verkaufen möchte. Der Heizkessel, dessen Werte nach seinen Aussagen sehr gut sind, wurde 1978 hergestellt. Die Erben der Vorbesitzerin vermuten, dass der Heizkessel jedoch erst 1979 oder 1980 eingebaut wurde. Es liegen keine Unterlagen über den Einbau des Kessels vor. Man kann daher keinen Nachweis führen über Einbauten, die vor dem Kauf des Hauses 1990 lagen. Der Hersteller des Kessels riet dem Hausbesitzer, sich den Heizkessel-Einbau von den Erben bestätigen zu lassen. Der Schornsteinfeger meinte jedoch, wenn man kein Einbaudatum wüsste, könne man das Herstellungsjahr des Heizkessels als Basis annehmen Die Installationsfirma sei jedoch der Meinung, dass Kessel in der Praxis häufig erst Monate bis ein Jahr nach ihrer Herstellung tatsächlich eingebaut werden.

Frage: Was kann der Hausbesitzer unternehmen, um nicht noch einen Kessel einzubauen? Er müsste andernfalls des Verkaufspreis des Hauses um mehrere tausend Euro senken.

ANTWORT: (08.05.2007)

Grundsätzlich sollte ein Kessel, der fast 30 Jahre alt ist und auch kein NT-Kessel ist, dringend ausgetauscht werden, da er auf Grund der großen Betriebsbereitschaftsverluste einen sehr schlechten
Jahresnutzungsgrad haben dürfte. Dass der Kessel die vom
Schornsteinfeger gemessenen Abgaswerte einhält, sagt nichts über den Jahresnutzungsgrad und damit die Energieeffizienz des Kessels aus. Der Jahresnutzungsgrad vergleichbarer Kessel liegt nur bei ca. 70 Prozent. Es besteht aus Energieeffizienzgründen ein dringender Sanierungsbedarf. Daher ist die Existenz des vom Fragestellers beschrieben Kessels bereits an sich wertmindernd für das Gebäude, unabhängig davon, ob der Kessel eventuell aus rechtlichen Gründen noch betrieben werden darf.

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EnEV 2004, § 9 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden

Autor: Michael Brieden-Segler, e+u energiebüro, Bielfeld

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