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INFO-Paket
EnEV |
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Wohnungsbau,
Mehrfamilienhaus, Baubestand, Baujahr 1983, Wärmeschutz,
Wärmedämmung, Dachsanierung, Wärmschutzkonstruktion, Wohneigentum,
Eigentümergemeinschaft
Problem: Der Fragesteller ist Eigentümer einer Dachwohnung in
einen Mehrfamilienhaus Baujahr 1983. Die Eigentümergemeinschaft
erwägt das Dach des Gebäudes zusätzlich dämmen zu lassen. Der
Fragesteller ist der Ansicht, dass die technisch optimale
Nachdämmung als zusätzliche Schicht über der Dachkonstruktion, bzw.
unter der Dachabdeckung sei, da eine Innendämmung die Innenhöhe des
Dachgeschosses mindern würde. Es stellt
sich die Frage, ob die Dämmlösung von der Eigentümergemeinschaft
beschlossen werden muss, oder ob die betroffenen Eigentümer die
einzelnen Teile des Daches individuell dämmen könnten.
Praxis: Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus im Baubestand -
Baujahr 1983. Das Dach soll zusätzlich gedämmt werden. Nach dem
Informationsstand des Fragestellers bietet sich als technisch
optimale Nachdämmung des Dachausbaus die Aufsetzung einer
zusätzlichen Dämmkonstruktion von oben auf das Dach (Dach abdecken,
Dämmkonstruktion aufsetzen, Dach erneut decken) an. Die Nachdämmung
von innen (Innenverkleidung abbauen, Dämmung anbringen und innen neu
verkleiden) hätte zur Folge, dass die Decke und Schräge im
Dachgeschoss ca. 10 Zentimeter (cm) tiefer liegen würden. Die erste
Lösung hätte allerdings zur Folge, dass Dach ca. 10 cm höher als
bisher wäre. Wenn nicht alle Eigentümer der Dachgeschosswohnungen
gleichzeitig diese Nachdämmung umsetzen würden wäre das Dach von
außen betrachtet unterschiedlich hoch, d.h. stufig.
Frage:
Kann einem einzelnen Wohnungseigentümer verwehrt werden, diese
erstgenannte Lösung zu verwirklichen, wenn nicht alle Eigentümer
oder nicht alle gleichzeitig mitmachen?
ANTWORT:
Antwort nur für Abonnenten der Premium-News
(Stand: 22.01.2007, pdf-Format, 4 Seiten)
Autor: Rainer Dirk, Architekt und Sachverständiger,
Regensburg
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