EnEV-online: Energieeinsparverordnung EnEV, Energiepass und Energieausweis

. EnEV 2004
Altbau-Sanierung
EnEV 2004 in der Praxis:

Sanierungs-Verpflichtung gemäß EnEV im Baubestand
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   Merkblatt: Energie-Nachweis für Gebäude 

   INFO-Paket EnEV

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Baubestand, Wohnungsbau, Wärmedämmung, Wärmeschutz, Kellerdecke, Garage, Brandschutz-Bestimmungen, Sanierung, EnEV-Anforderungen

Problem + Praxis: Der Fragesteller ist Mieter der Erdgeschoss-Wohnung eines Mehrfamilien-Wohnhauses Baujahr 1987. Das Gebäude umfasst acht Wohnungen und eine Tiefgarage, die kurz nach Fertigstellung vom Bauträger und auf seine Kosten zusätzlich gedämmt wurde, weil die Erdgeschoss-Wohnung vermutlich zu kalt war. Bei einer Brandschutzschau hat jedoch das Baurechtsamt die Verkleidung oder die Entfernung der Dämmung gefordert, wenn das Brandschutzverhalten der Dämmung nicht nachgewiesen werden könnte. Nun stellt sich die Frage, ob diese Verschlechterung des Wärmeschutzes der Erdgeschoss-Wohnung gemäß Energieeinsparverordnung zulässig ist.

Frage: Aus der Sicht des Fragestellers hätte die Baubehörde im Sinne der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) das Ersetzen fordern müssen. Ist diese Sichtweise richtig?
Gibt es irgendwelche Gründe oder Ausnahmeregelungen, die dazu führen, dass die Energieeinsparverordnung (EnEV) in diesem Praxisfall nicht greift?

ANTWORT:

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    (Stand: 17.07.2006, pdf-Format, 4 Seiten)

Autor: Dipl.-Ing. Horst-P. Schettler-Köhler, Remagen

 
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