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INFO-Paket
EnEV |
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Neubau, normale
Innentemperaturen, Jahres-Primärenergiebedarf, Ausnahmeregelung,
Anlagentechnik, Heizung, Einzelfeuerstätten, EnEV-Nachweis,
Begründung EnEV
Problem: Die der Energieeinsparverordnung (EnEV) begrenzt den
Jahres-Primärenergiebedarf für Gebäude mit normalen
Innentemperaturen. Sie gestattet jedoch auch Ausnahmen von dieser
Regelung für auf Gebäude, die entweder vorwiegend durch Wärme aus
Kraft-Wärme-Kopplung, oder durch erneuerbare Energien beheizt werden
oder mit Einzelfeuerstätten ausgestattet sind. Es stellt sich die
Frage, wie diese Anforderungen im Praxisfall anzuwenden sind und wie
der Verordnungsgeber diese Regelungen begründet.
Frage: Für den Fragesteller sind die Aussagen im § 3 der
Energieeinsparverordnung, Absatz 3 - insbesondere die Regelung der
Ausnahmen zur Begrenzung des Jahre-Primärenergiebedarfs von neuen
Gebäuden mit normalen Innentemperaturen - nicht nachvollziehbar. Er
bittet um Erläuterungen, insbesondere in Bezug auf
Einzelfeuerstätten.
ANTWORT:
Antwort nur für Abonnenten der Premium-News
(Stand: 17.07.2006, pdf-Format, 4 Seiten)
Autor: Dipl.-Ing. Horst-P. Schettler-Köhler, Remagen
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