EnEV-online: Energieeinsparverordnung EnEV, Energiepass und Energieausweis

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Altbau-Sanierung
EnEV 2004 in der Praxis:

Energie-Nachweise für Gebäude seit 4.01.2006
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   Merkblatt: Energie-Nachweis für Gebäude 

   INFO-Paket EnEV

    

 

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Neubau, Wohnungsbau, Energie-Nachweise, EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU-Richtlinie), Energiepass, EnEV 2006

Problem: Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz für Gebäude (EU-Richtlinie) empfiehlt, dass ab 4. Januar 2006 die Mitgliedsländer der Europäischen Union den Energieausweis für Gebäude verbindlich einführen. In Deutschland wurde im Hinblick auf die Umsetzung der EU-Richtlinie im Jahr 2005 das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) novelliert und die Energieeinsparverordnung (EnEV 2006) ist in Vorbereitung. In der Presse wurde jedoch vielfach verbreitet, dass ab dem 4. Januar 2006 die Energieausweise gemäß EU-Richtlinie (bisher freiwillige „Energiepässe“) verpflichtend seien. Dieses Missverständnis soll aufgeklärt werden und der aktuelle Stand kurz dargestellt.

Fragen: Der Fragesteller ist ein Bauherr. Er bittet um Antworten zu folgenden Fragen:

  1. Gilt seit dem 4. Januar 2006 bei Neubauten formell der Energiebedarfsausweis gemäß Energieeinspar-Verordnung (EnEV) §13 als Energiepass? Wird ein Gebäude, welches die Anforderungen der EnEV erfüllt, seit diesem Datum automatisch der Energieeffizienzklasse A des Energiepasses zugeordnet?

  2. In welchem Fall hat ein Erwerber Anspruch auf die Ausstellung eines Energiepasses:
    a) Vertragsabschluss erfolgte vor dem 4. Januar 2006. Die Ausstellung des Energiepasses-2006 wurde nicht speziell vereinbart.
    b) Der Vertrag wurde vor dem 4. Januar 2006 geschlossen (wie vor beschrieben), jedoch erfolgte die rechtsverbindliche Zusage einen Energiepass auszustellen.

pdf Energie-Nachweise für Gebäude seit 4. Januar 2006
     
(Stand: 17.07.2006, pdf-Format, 4 Seiten)

Autor: Dipl.-Ing. Horst-P. Schettler-Köhler, Remagen

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