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INFO-Paket
EnEV |
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Wohngebäude,
Baubestand, selbstgenutztes Einfamilienhaus, Heizung, Nachrüstung,
Pflicht, Abgasgrenzwerte, Untersuchungs-Protokoll
Problem: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) stellt auch
Anforderungen an die Nachrüstung der heizungstechnischen
Anlagentechnik im Baubestand. Sie räumt jedoch auch Ausnahmen ein,
für Eigentümer kleiner Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen, die
zum Zeitpunkt des Inkrafttretens eine der Wohnungen selbst nutzen.
In diesen Fällen sind die Anforderungen nur im Falle eines
Eigentümerwechsels zu erfüllen. Es stellt sich die Frage, ob die
Heizung in einem Wohnhaus, welche zwar älter als 1978 ist, jedoch
die Angasgrenzwerte erfüllt, die Nachrüstung gemäß EnEV auch
verpflichtend ist wenn das Wohnhaus weder verkauft wurde und noch
verkauft werden soll.
Praxis: Es handelt sich in diesem Fall um ein ausschließlich
selbstgenutztes Einfamilienhaus, welches weder verkauft wurde noch
verkauft werden soll. Die Heizung wurde vor 1978 eingebaut und
erfüllt gemäß Prüfprotokoll die zulässigen Abgasverlustgrenzwerte.
Fragen: Gilt in diesem speziellen Praxisfall die
Nachrüstpflicht für die Heizungsanlage? Aus der Sicht des
Fragestellers ist die EnEV in diesem Punkt leider nicht eindeutig.
Heizungsnachrüstpflicht
bei selbstgenutztem Wohnhaus
(Stand: 26.06.2006, pdf-Format, 3 Seiten)
Autor: Michael Brieden-Segler, Geschäftsführer e&u
energiebüro gmbh, Bielefeld

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