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INFO-Paket
EnEV |
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Wohnhaus, Baubestand, Anlagentechnik,
Heizungsanlage, gasbeheizte Brennwertkessel, Auslegung
Heizkörper, Vorlauftemperatur
Problem + Praxis: Der Fragesteller ist ein Bauherr. Ein
Sanitärinstallateur erneuerte 2005 in seinem Einfamilienhaus -
Baujahr 1936 - die Heizungsanlage (ehemals Nachspeicheröfen)
durch einen gasbeheizten Brennwertkessel und vom Installateur
entsprechend ausgelegten Heizkörpern. Nachdem es im Winter in
einem Raum jedoch zu kalt war hat sich der Fragesteller mit der
Energieeinsparverordnung (EnEV) und deren Auslegungen
beschäftigt. Aus seiner Sicht sollten die Heizkörper bei einem
Brennwertkessel für eine Vorlauftemperatur von 55 Grad Celsius
(°C) ausgelegt sein. Der Installateur vertritt die Meinung, dass
70°C richtig seien. Bei 55°C wäre die installierte Heizfläche
wesentlich zu klein, bei 70° würde sie (theoretisch) ausreichen.
Fragen: Ist die Vorlauftemperatur für Brennwertkessel in
der Energieeinsparverordnung (EnEV) verbindlich festgelegt? Für
welche Vorlauftemperatur müssen laut EnEV Heizkörper ausgelegt
werden?
ANTWORT:
Antwort nur für Abonnenten der Premium-News
(Stand: 26.06.2006, pdf-Format, 2 Seiten)
Autor: Michael Brieden-Segler, Geschäftsführer e&u
energiebüro gmbh, Bielefeld
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