EnEV-online: Energieeinsparverordnung EnEV, Energiepass und Energieausweis

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Altbau-Sanierung

Auslegung der Vorlauftemperatur für Heizkörper in erneuerter Heizungsanlage in Wohngebäude

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Wohnhaus, Baubestand, Anlagentechnik, Heizungsanlage, gasbeheizte Brennwertkessel, Auslegung Heizkörper, Vorlauftemperatur

Problem + Praxis: Der Fragesteller ist ein Bauherr. Ein Sanitärinstallateur erneuerte 2005 in seinem Einfamilienhaus - Baujahr 1936 - die Heizungsanlage (ehemals Nachspeicheröfen) durch einen gasbeheizten Brennwertkessel und vom Installateur entsprechend ausgelegten Heizkörpern. Nachdem es im Winter in einem Raum jedoch zu kalt war hat sich der Fragesteller mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) und deren Auslegungen beschäftigt. Aus seiner Sicht sollten die Heizkörper bei einem Brennwertkessel für eine Vorlauftemperatur von 55 Grad Celsius (°C) ausgelegt sein. Der Installateur vertritt die Meinung, dass 70°C richtig seien. Bei 55°C wäre die installierte Heizfläche wesentlich zu klein, bei 70° würde sie (theoretisch) ausreichen.

Fragen: Ist die Vorlauftemperatur für Brennwertkessel in der Energieeinsparverordnung (EnEV) verbindlich festgelegt? Für welche Vorlauftemperatur müssen laut EnEV Heizkörper ausgelegt werden?

Antwort: 26.06.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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