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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Baubestand,
Wohnungsbau, Umnutzung, Nicht-Wohnungsbau, Zahnartpraxis,
EnEV-Nachweis
Problem + Praxis: Ein dreigeschossiges Mehrfamilien-Wohnhaus
in Bad Pyrmont soll umgebaut werden. Im Hochparterre wird eine
Wohnung zur Zahnartpraxis umgenutzt. Es stellt sich die Frage, ob in
diesem Fall ein Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) zu
erbringen ist.
Frage: Muss im geschilderten Praxisfall ein EnEV-Nachweis
erbracht werden?
ANTWORT:
Antwort nur für Abonnenten der Premium-News
(Stand: 28.04.2006, pdf-Format, 2 Seiten)
Autor: Dipl.-Ing. Horst-P. Schettler-Köhler, Remagen
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