|
INFO-Paket
EnEV |
.
Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Neubau,
Nicht-Wohngebäude, Verwaltungsbau, Bürogebäude, Heizung,
Holzpellets, EnEV-Nachweis, Berechnung, DIN 4701-10
Problem: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) räumt dem
Einsatz von erneuerbaren Energien in Gebäuden eine Sonderstellung
ein und berücksichtigt die entsprechenden Wärmeerzeuger in den
Berechnungen zum EnEV-Nachweis. In der dazugehörenden Norm DIN V
4701-10 waren jedoch Pellets-Heizungen nicht mit aufgeführt. Es
stellt sich die Frage, wie der Nachweis für ein Bürogebäude mit
einer Holzpellets-Heizung zu erbringen ist.
Praxis: Es handelt sich um ein Bürogebäude, das sich in der
Planung befindet. Der Fensterflächenanteil der Fassaden übersteigt
30 Prozent. Das Gebäude soll mit einer Holzpellets-Heizung
ausgestattet werden. Die Fragesteller sollen den Nachweis gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV) ausstellen. In der entsprechenden
DIN-Norm DIN V 4701-10 ist diese Art der Wärmeerzeugung aus der
Sicht des Fragestellers nicht geregelt.
Frage: Wie ist beim EnEV-Nachweis vorzugehen? Ist die
Auslegung zum § 3 EnEV Absatz 3 Satz 2, herausgegeben vom Deutschen
Institut für Bautechnik (DIBt) Berlin, anzuwenden?
ANTWORT:
EnEV-Nachweis
für neues Bürogebäude mit Holzpellets-Heizung
(Stand: 28.04.2006, pdf-Format, 3 Seiten)
Autor: Dipl.-Ing. Horst-P. Schettler-Köhler, Remagen

|
SUCHEN
|
KURZINFO |
PRAXIS
|
VERORDNUNG |
AUSLEGUNGEN |

|