EnEV-online: Energieeinsparverordnung EnEV, Energiepass und Energieausweis

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Heizungstechnik

EnEV-Nachweis für neues Bürogebäude
mit Holzpellets-Heizung

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   Merkblatt: Energie-Nachweis für Gebäude 
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Neubau, Nicht-Wohngebäude, Verwaltungsbau, Bürogebäude, Heizung, Holzpellets, EnEV-Nachweis, Berechnung, DIN 4701-10

Problem: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) räumt dem Einsatz von erneuerbaren Energien in Gebäuden eine Sonderstellung ein und berücksichtigt die entsprechenden Wärmeerzeuger in den Berechnungen zum EnEV-Nachweis. In der dazugehörenden Norm DIN V 4701-10 waren jedoch Pellets-Heizungen nicht mit aufgeführt. Es stellt sich die Frage, wie der Nachweis für ein Bürogebäude mit einer Holzpellets-Heizung zu erbringen ist.

Praxis: Es handelt sich um ein Bürogebäude, das sich in der Planung befindet. Der Fensterflächenanteil der Fassaden übersteigt 30 Prozent. Das Gebäude soll mit einer Holzpellets-Heizung ausgestattet werden. Die Fragesteller sollen den Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) ausstellen. In der entsprechenden DIN-Norm DIN V 4701-10 ist diese Art der Wärmeerzeugung aus der Sicht des Fragestellers nicht geregelt.

Frage: Wie ist beim EnEV-Nachweis vorzugehen? Ist die Auslegung zum § 3 EnEV Absatz 3 Satz 2, herausgegeben vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) Berlin, anzuwenden?

Antwort: 28.04.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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