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Einbau kontrollierte Wohnungslüftung im Baubestand

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Baubestand, Wohnungsbau, Baujahr 1967, Anlagentechnik, Lüftung, Wohnungslüftung, Modernisierung, kontrollierte Wohnungslüftung, KfW-Förderung.

Problem: In einem Mehrfamilien-Wohnhaus im Baubestand soll zur Energieeinsparung eine kontrollierte Lüftung eingebaut werden unter Wahrnehmung der Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Aus Sicht der Mieter besteht jedoch auch ein erheblicher Wärmeschutzbedarf der ungedämmten Gebäudehülle. Es stellt sich die Frage ob die geplante Maßnahme allein genommen sinnvoll ist und wie sich die Kostenumwälzung auf die Mieter sowohl für den Einbau als auch die Wartung der Lüftungsanlage gestalten wird.

Praxis: Die Fragesteller sind Mieter in einem Mehrfamilienhaus Baujahr 1967. Der Vermieter beabsichtigt in den Mietwohnungen eine kontrollierte Wohnraumlüftung einzubauen.
Der Vermieter begründet die Modernisierungsmaßnahme damit, dass er aus dem Förderprogramm der Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW) Fördermittel erhalten würde. Auch würde diese Maßnahme zu einer nachhaltigen Einsparung von Heizenergie führen.
Der Hersteller der Wohnungslüftung hat dem Fragesteller erklärt, dass die Filterpakete der Wohnungslüftung zweimal jährlich ersetzt werden müssen, zum Preis von ca. 100 Euro.
Die Fragesteller haben im vergangenen Winter die Oberflächentemperaturen der Innen- und Außenwände messen lassen und festgestellt, dass sie jeweils Temperaturschwankungen von 10 bis 15 Grad Celsius (°C) je nach Außentemperatur unterliegen. Das Dach, die Bodendecke und die Kellerdecke sind allerdings nicht gedämmt. Die Wohnungstüren bestehen beispielsweise aus jeweils zwei Spannplatten, sie sind innen hohl und schließen nicht bündig. Die Thermofenster wurden zwar vor etwa 15 Jahren unter Verwendung von Bauschaum erneuert, weisen jedoch in den Ecken bereits zahlreiche Risse auf.
Der Fragesteller hat erfahren, dass ab April 2006 die VDI Richtlinie 6022 „Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte“ für alle Wohnraumlüftungen gilt. In den Mietwohnungen ist allerdings kein Schimmelbefall zu verzeichnen und die Luftraumfeuchte beträgt im Durchschnitt 45 Prozent (%) - über mehrere Tage gemessen anhand eines geeichten Messgerätes.

Fragen: Wird durch die kontrollierte Wohnraumlüftung tatsächlich Heizenergie eingespart? Lohnen sich die Energieeinsparmaßnahmen angesichts der zu erwarteten Miterhöhung? Welche zusätzlichen Kosten müssen die Mieter durch die Wirksamkeit der VDI Richtlinie 6022 "Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte" tragen? Müssen die Mieter die Kosten für die Erneuerung der Lüftungsfilter selber tragen?

Antwort: 28.04.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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