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INFO-Paket
EnEV |
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Umsetzung EnEV,
Nordrhein-Westfalen, NRW, Zertifizierung, Sachverständige
Problem + Praxis: Der Fragesteller brachte uns folgenden
Tatbestand zur Kenntnis: Anlässlich einer Unterredung im Ministerium
für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW im Februar
2004 mit Ministerialräten und Mitarbeitern verschiednen Ministerien,
der Fachhochschule FH-Köln und den Vertretern eines großen
Fernwärme-Versorgungs-Unternehmens (FVU) hätten die Vertreter der
Ministerien zum Thema "Zertifizierungsverfahren" betont, dass sie
großen Wert auf die korrekte Bezeichnung des Verfahrens zur
Berechnung des Primärenergiefaktors legten. Zitat: "Es handelt sich
nicht um ein Zertifizierungsverfahren, sondern um eine Begutachtung
von einem unabhängigen Sachverständigen zur Konformität der
Energieeinsparverordnung (EnEV) und DIN V 4701-10 (Energetische
Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen). Bei einem
Zertifizierungsverfahren müsste die Landesregierung ein
entsprechendes Verfahren festsetzen; dies ist hier nicht gewollt. In
diesem Fall ist eine Begutachtung durch einen Unabhängigen
ausreichend. Weiter wird darauf verzichtet, den Sachverständigen
nach DIN V 4701-10 genauer zu beschreiben.““
Frage: Der Fragesteller bittet um die Meinung eines Experten.
ANTWORT:
Antwort nur für Abonnenten der Premium-News
(Stand: 07.04.2006, pdf-Format, 5 Seiten)
Autor: Dipl.-Ing. Horst-P. Schettler-Köhler, Remagen
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