|
INFO-Paket
EnEV |
.
Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Neubau,
Nicht-Wohnungsbau, Schwimmbäder, Anwendung DIN 4108-6, Berechnung,
EnEV-Nachweis, Temperaturzonen
Problem: Die Fragesteller sind ein Ingenieurbüro, die für ein
Schwimmbad den Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) führen
sollen. Aufgrund der unterschiedlichen Innenraum-Lufttemperaturen im
Schwimmbad stellt sich die Frage, wie der Nachweis geführt wird.
Praxis: Für die Nachweis-Berechnungen eines Schwimmbades
stellen sich für den Fragesteller folgende praktischen Überlegungen
und Fragen: Aufgrund der unterschiedlichen Temperaturen im Gebäude
von 15 bis 32 Grad Celsius (°C) müsste das gesamte Bad in ca. vier
Temperaturzonen aufgeteilt werden. Dann würden sich gemäß der DIN
4108-6 (Berechnung des Jahresheizwärme- und des
Jahresheizenergiebedarfs) Abs. 5.3 zu Systemgrenzen, die
durchschnittlichen Innentemperaturen um nicht mehr als 4 Grad Kelvin
(K) unterscheiden. Aus der Sicht des Fragestellers können sich die
Angaben für die Anlagentechnik nur auf die Angabe der maximalen
Anlagen-Aufwandszahl beziehen.
Fragen: Ist die Einteilung in Temperaturzonen EnEV-konform
oder gelten für Bäder abweichende Vorschriften? Sind die
Temperaturzonen im Schwimmbad zusätzlich nach niedrigen und normalen
Innentemperaturen einzuteilen? Müssen bei der Berechnung für die
einzelnen Zonen die trennenden Bauteile berücksichtigt werden? Sind
die internen Wärmegewinne mit 5 Watt pro Quadratmeter (W/m²) zu
berechnen? Welche weiteren Hinweise auf Literatur zu dieser
Problematik könnten weiterhelfen?
ANTWORT:
Antwort nur für Abonnenten der Premium-News
(Stand: 07.04.2006, pdf-Format, 6 Seiten)
Autor: Dipl.-Ing. Horst-P. Schettler-Köhler, Remagen
Abo EnEV-online Premium-News für Spezialisten bestellen

|
SUCHEN
|
KURZINFO |
PRAXIS
|
VERORDNUNG |
AUSLEGUNGEN |

|