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INFO-Paket
EnEV |
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Baubestand,
Wohngebäude, Mehrfamilienwohnhaus, Heizung, Fußbodenheizung,
Regelung, Sanierung, Nachrüstung, Anforderungen EnEV
Problem: Die Frage bezieht sich auf die Pflicht zur
Nachrüstung der raumweisen Regelung gemäß Energieeinsparverordnung §
12 (Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen),
Absatz 2. In Satz drei dieses Abschnitts wird die Nachrüstung bei
Fußbodenheizungen behandelt. In Satz 5 wird Satz 4 allerdings nicht
mit in die Nachrüstpflicht eingeschlossen. Es stellt sich die Frage,
ob grundsätzlich die rechtliche Verpflichtung einer Nachrüstung
besteht.
Praxis: Im vorliegenden Fall ist der Eigentümer einer Wohnung
mit Fußbodenheizung der Meinung, dass in seinem Fall eine
Nachrüstpflicht gemäß EnEV besteht und dass die
Eigentümergemeinschaft (23 Wohneinheiten) diese auch durchführen
sollte. Die bestehende Heizungs-Anlage stammt aus dem Jahr 1984, die
Nutzer können über eine Absperrung sowohl den gesamten Verteiler
absperren, als auch über kleine Handventile die einzelnen Heizkreise
beeinflussen, obwohl dabei keine Raumtemperaturregelung im heutigen
Sinne erfolgt.
Frage: Besteht im beschriebenen Praxisfall eine rechtliche
Verpflichtung die Regelung der Fußbodenheizung nachzurüsten?
ANTWORT:
Nachrüstung
Fußbodenheizung in Wohngebäude
(Stand: 07.04.2006, pdf-Format, 2 Seiten)
Autor:
Dipl.-Ing. Horst-P. Schettler-Köhler, Remagen

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