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Nachrüstung Fußbodenheizung in Wohngebäude

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Baubestand, Wohngebäude, Mehrfamilienwohnhaus, Heizung, Fußbodenheizung, Regelung, Sanierung, Nachrüstung, Anforderungen EnEV

Problem: Die Frage bezieht sich auf die Pflicht zur Nachrüstung der raumweisen Regelung gemäß Energieeinsparverordnung § 12 (Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen),
Absatz 2. In Satz drei dieses Abschnitts wird die Nachrüstung bei Fußbodenheizungen behandelt. In Satz 5 wird Satz 4 allerdings nicht mit in die Nachrüstpflicht eingeschlossen. Es stellt sich die Frage, ob grundsätzlich die rechtliche Verpflichtung einer Nachrüstung besteht.

Praxis: Im vorliegenden Fall ist der Eigentümer einer Wohnung mit Fußbodenheizung der Meinung, dass in seinem Fall eine Nachrüstpflicht gemäß EnEV besteht und dass die Eigentümergemeinschaft (23 Wohneinheiten) diese auch durchführen sollte. Die bestehende Heizungs-Anlage stammt aus dem Jahr 1984, die Nutzer können über eine Absperrung sowohl den gesamten Verteiler absperren, als auch über kleine Handventile die einzelnen Heizkreise beeinflussen, obwohl dabei keine Raumtemperaturregelung im heutigen Sinne erfolgt.

Frage: Besteht im beschriebenen Praxisfall eine rechtliche Verpflichtung die Regelung der Fußbodenheizung nachzurüsten?

Antwort: 07.04.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT., Freie Architektin, Stuttgart