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INFO-Paket
EnEV |
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Neubau,
Nicht-Wohnungsbau, Bürogebäude, Berechnungen, EnEV-Nachweis,
Öffnungen, Entrauchungsschächte, Klappen, Bayerische Bauordnung (BayBO),
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), Landesbauordnung
Rheinland-Pfalz, (LBauO), Landesbauordnung Niedersachsen,
Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Problem: Es handelt sich um die Entrauchungsöffnungen für
Aufzugsschächte in Bürogebäuden und die Art und Weise wie sie bei
der Berechnung für die Nachweise gemäß Energieeinspar-Verordnung
(EnEV) berücksichtigt werden.
Praxis: Der Fragesteller bezieht sich auf den Praxisfall
eines Bürogebäudes mit einer Bruttogrundrissfläche (BGF) von 6.500
Quadratmeter (m²). Die Entrauchungsöffnungen für die Aufzugschächte
in der Gebäudehülle ergeben insgesamt eine Fläche von 0,4 m².
Fragen: Wie sind diese
notwendigen Öffnungen in den EnEV-Nachweisen zu berücksichtigen?
Muss man sie in der Berechnung des oben beschriebenen Bürogebäudes
berücksichtigen?
ANTWORT:
Entrauchungsöffnungen
für Aufzugsschächte in Bürogebäuden
im EnEV-Nachweis
(Stand: 17.07.2006, pdf-Format, 5 Seiten)
Autor: Dipl.-Ing. Horst-P. Schettler-Köhler, Remagen

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