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INFO-Paket
EnEV |
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis,
Nicht-Wohnungsbau, Neubau, Industriebau, Schaltgebäude,
Stromerzeugung, Stromverteilung, Kühlungsanlage, Heizung, Kühlung,
Geltungsbereich, EnEV-Nachweis
Problem: Ein neu geplantes Industriegebäude für die
Schaltanlagen zur Stromerzeugung wird nur zweimal jährlich zu
Wartungszwecken von Personen betreten. Es hat weder Fenster noch
Heizung, sondern benötigt eine Kühlungsanlage. Wie ist dieses
Gebäude im Sinne der Energieeinsparverordnung (EnEV) einzuordnen und
wie ist der Nachweis zu führen?
Praxis: Die Fragestellerin soll im Rahmen ihrer Tätigkeit als
Energieberaterin den Nachweis gemäß EnEV für ein Nichtwohngebäude
erstellen. Es handelt sich um die Neuplanung eines Schaltgebäudes,
bzw. Industriegebäudes, in dem sich die Schaltanlagen zur
Stromerzeugung und -verteilung befinden. Dieses Gebäude würde nur
zweimal jährlich zu Wartungszwecken von Personen betreten. Das
Schaltgebäude würde als Stahlskelettbau ausgeführt mit
Gasbetonplatten als Außenfassade sowie ohne Fenster und ohne
Heizungsanlage. Eine Kühlanlage wird benötigt, da die Schaltanlagen
Wärme erzeugen.
Fragen: Wie ist dieses Gebäude einzuordnen im Sinne der
Nachweisführung gemäß EnEV? Wäre es als Nichtwohngebäude ohne
klassische Heizungsanlage einzustufen, dass jedoch eine
Innenraumtemperatur von über 20°C aufweist und eine Lüftungsanlage
benötigt?
ANTWORT:
Antwort nur für Abonnenten der Premium-News
(Stand: 22.03.2006, pdf-Format, 4 Seiten)
Autor: Dipl.-Ing.
Horst-P. Schettler-Köhler, Remagen
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