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EnEV-Berechnung Heizungsanlage bei Mischnutzung

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Neubau, gemischte Nutzung, Berechnung, Heizungsanlage, Anwendung DIN 4701-10, EnEV-Nachweis

Problem:
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) nimmt für die Berechnung der Heizungsanlagen die DIN V 4701-10 in Bezug. Bei einem gemischt genutzten Neubau, der von einem gemeinsamen Wärmeerzeuger beheizt wird und bei dem der Primärenergiebedarf nur für einen geringeren Teil des Gebäudes nachzuweisen ist, kann hinsichtlich der Erzeugung für die Beheizung des nachzuweisenden Gebäudeteils so gerechnet werden, als würde es von einem Nahwärmesystem versorgt. Es stellt sich die Frage wie diese Regelung in der Praxis gehandhabt wird und welche Alternativen bei der Nachweisführung zur Verfügung stehen.

Frage:
Wie ist in DIN 4107-10:2003-08 unter 4.2.5, weitere Berechnungsfälle unter Punkt 7 die Formulierung "k a n n .... so gerechnet werden" zu verstehen? Welche Alternative gibt es?

Antwort: 22.03.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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