|
INFO-Paket
EnEV |
.
Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Wohnbau,
Baubestand, Erweiterung, Nachweis, Wärmeschutz-Nachweis, Berechnung,
Heizung, Brennwertkessel, Dämmung, Transmissionswärmeverlust
Problem: Ein Einfamilienhaus soll mit einem Anbau erweitert
werden. Auch soll der vorhandene Brennwertkessel für das gesamte
Gebäude genutzt werden. Es stellt sich die Frage wie der Nachweis
für den Anbau berechnet wird und ob die geplante Dämmstärke
ausreicht.
Praxis: Der Fragesteller hat für ein Einfamilienhaus (EFH)
einen Anbau geplant.
Nach Absprache mit dem Bauherrn soll sich der Wärmeschutz-Nachweis
nur auf den erweiterten Gebäudeteil beschränken. Auch soll der
bereits vorhandene Brennwertkessel auch weiterhin genutzt werden für
das gesamte Gebäude.
Der zuständige Prüfstatiker erfragte jedoch das Alter des Kessels.
Für den Fall, das der Kessel älter als achtzehn Monate Jahre sei,
dürfe nach seiner Auffassung der Nachweis nicht mehr mit den Angaben
dieses Kessels berechnet werden. Vielmehr müsse nun nachgewiesen
werden, dass der zulässige Transmissionswärmebedarf die
76-Prozent-Regelung der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllt.
Dieses würde bedeuten, dass der Fragesteller nachweisen müsste, dass
der Transmissionswärmeverlust 76 Prozent (%) der erlaubten
Höchstwerte nicht überschreitet. Dazu reichen die geplanten
Dämmstärken nicht aus.
Verordnung: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert im §
3 Gebäude mit normalen Innentemperaturen“ im Absatz 3 wie folgt:
EnEV § 3 Gebäude mit normalen
Innentemperaturen
„… (3) Die Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs nach Absatz 1
gilt nicht für Gebäude, die beheizt werden
- mindestens zu 70 vom Hundert
durch Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung,
- mindestens zu 70 vom Hundert
durch erneuerbare Energien mittels selbsttätig arbeitender
Wärmeerzeuger,
- überwiegend durch
Einzelfeuerstätten für einzelne Räume oder Raumgruppen sowie
sonstige Wärmeerzeuger, für die keine Regeln der Technik
vorliegen.
Bei Gebäuden nach Satz 1 Nr. 3 darf
der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene
Transmissionswärmeverlust 76 vom Hundert des jeweiligen Höchstwertes
nach Anhang 1 Tabelle 1 Spalte 5 oder 6 nicht überschreiten.
Frage: Ist diese Vorgehensweise - wie vom Statiker gefordert
- in diesem Fall zutreffend?
ANTWORT:
Antwort nur für Abonnenten der Premium-News
(Stand: 07.03.2006, pdf-Format, 4 Seiten)
Autor: Michael
Brieden-Segler, e&u energiebüro gmbh, Bielefeld
|Ihre
Bestellung online, per Post
oder Fax einsenden

|
SUCHEN
|
KURZINFO |
PRAXIS
|
VERORDNUNG |
AUSLEGUNGEN |

|