EnEV-online: Energieeinsparverordnung EnEV, Energiepass und Energieausweis

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Energie-Nachweise
EnEV 2004 in der Praxis:

EnEV-Nachweis für Einfamilienhaus in Niedersachsen
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   Merkblatt: Energie-Nachweis für Gebäude 
   INFO-Paket EnEV

 

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Wohnungsbau, Neubau, Niedersachen, Bauvertrag, EnEV 2002, EnEV 2003, EnEV-Nachweis, Energiebedarfsausweis, DIN V 4701-10

Problem + Praxis: Der Fragesteller hat im Oktober 2003 einen Bauvertrag über den Neubau eines Einfamilienhauses in Niedersachsen geschlossen. Im Bauvertrag wurde aufgenommen, dass der Neubau auf der Grundlage der EnEV 2003 zu erstellen sei. Nach Fertigstellung haben die Bauherren nunmehr einen "Energiebedarfsausweis nach § 13 EnEV" erhalten. Dieser Ausweis weist einen Jahres-Primärenergiebedarf in Höhe von 102,96 KWh/(m²a) aus. Der Höchstwert für das Gebäude ist mit 107,04 KWh/(m²a) angegeben. Den Fragesteller verwundert der Hinweis, dass der erreichte Wert den Anforderungen der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) Ausgabe 01.02.2002 gerecht wird, jedoch von einem ggf. "strengeren" Wert aus dem Jahre 2003 die Rede ist?

Frage: Hat sich die EnEV in 2003 dahingehend verändert, dass die Anforderungen ggf. im Vergleich zu 2002 verschärft wurden oder aber kann der Fragesteller davon ausgehen, dass die Berechnung, so wie sie mein Bauträger vorgenommen hat, korrekt ist?

ANTWORT:

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    (Stand: 06.03.2006, pdf-Format, 3 Seiten)

Autor: Dipl.-Ing. Horst-P. Schettler-Köhler, Remagen

 
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