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INFO-Paket
EnEV |
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis,
Nicht-Wohnungsbau, Betriebgebäude, Verkaufshalle, Unterglasanlagen,
Baubestand, Anlagentechnik, Heizung Baujahr vor 1978,
Außerbetriebnahme, Heizkessel
Problem: Es handelt sich in diesem Fall um drei
Betriebsgebäude, die von einer gemeinsamen Heizungsanlage - Baujahr
vor 1978 - mit Wärme beliefert werden. Da es sich bei den
Firmengebäuden um eine beheizte Verkaufshalle und zwei
Unterglasanlagen handelt, stellt sich die Frage ob die Pflicht zur
Außerbetriebnahme von älteren Heizungsanlagen gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV) auch in diesem speziellen Fall gilt.
Praxis: Auf einem Betriebsgelände befinden sich drei Firmen.
Eine Firma besitzt eine beheizte Verkaufshalle und fällt dadurch
unter den Geltungsbereich der Energieeinsparverordnung (EnEV). Die
beiden anderen Firmen sind Handelsunternehmen, die Unterglasanlagen
zum Verkauf von Pflanzen betreiben. Alle drei Firmen werden
gemeinsam von einer Heizungsanlage (Baujahr vor 1978) des Vermieters
beliefert, wobei der Unterglasbau verständlicherweise die meiste
Energie verbraucht.
Frage: Gilt auch in diesem speziellen Praxisfall der Termin
vom 31.12.2006 gemäß § 9 der Energieeinsparverordnung (EnEV) zur
Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden?ANTWORT:
Antwort nur für Abonnenten der Premium-News
(Stand: 06.03.2006, pdf-Format, 4 Seiten)
Autor: Dipl.-Ing.
Horst-P. Schettler-Köhler, Remagen
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