|
INFO-Paket
EnEV |
.
Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Heiztechnik, Bauteiltemperierung,
Strahlungsheizung, Strahlungswärme, Konvektionswärme,
Berechnungen gemäß EnEV, Nachweise gemäß EnEVProblem: Die
Fragesteller planen als Architekturbüro zwei Projekte, die
teilweise vollständig mit der Methode der Bauteiltemperierung
beheizt werden sollen. Die Bauteiltemperierung ist eine
Strahlungsheizung, d.h. sie besteht aus ca. 90 Prozent (%)
Strahlungswärme, ca. 10 % Konvektionswärme. Die Bauvorhaben
werden in den Bundesländern Brandenburg und Berlin realisiert.
Die Fragesteller interessiert, wie Strahlungsheizungen im Rahmen
des Berechnungsverfahrens gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV)
zu bewerten sind.
Verordnung: Die
Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz, hat seit dem
Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) eine Reihe von
Auslegungsfragen zur EnEV veröffentlicht. Im 5. Teil der
Auslegungsfragen wurde eine
Auslegung zur EnEV § 1 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. §2 Nr. 3 und § 3 Abs.
2 (Strahlungsheizungen, niedrige Innentemperaturen) veröffentlicht. Im Punkt Nr. 4 wurde dargelegt, dass für
Gebäude, die ausschließlich über Strahlungsheizungen (s.g. Hell-
oder Dunkelstrahler) auf empfundene Temperaturen von 19° beheizt
werden, die Nachweise nach EnEV § 4 zu führen sind.
Fragen: Ist die
Bauteiltemperierung auf den Beschluss der Bauministerkonferenz
anzuwenden? Ist der Beschluss in diesen Ländern rechtskräftig?
Welche Ansprechpartner in den Ländern können diese Fragen
beantworten?
ANTWORT:
Antwort nur für Abonnenten der Premium-News
(Stand: 12.12.2005, pdf-Format, 4 Seiten)
Autor: Michael Brieden-Segler, e&u
energiebüro gmbh, Bielefeld
Abo EnEV-online Premium-News für Spezialisten bestellen

|
SUCHEN
|
KURZINFO |
PRAXIS
|
VERORDNUNG |
AUSLEGUNGEN |

|