EnEV-online: Energieeinsparverordnung EnEV, Energiepass und Energieausweis

. EnEV 2004
Heizungstechnik
EnEV 2004 in der Praxis:

Lüftung und Heizung Treppenhaus
in Mehrfamilien-Wohnhaus im Baubestand
.

   HOME+AKTUELL
   EnEV 2007 Praxis
   EnEV 2004 Praxis
   · SUCHEN 
 ·
KURZINFO
 
·
PRAXIS-DIALOG
 · VERORDNUNG
   WISSEN+PRAXIS
   KALENDER
   SOFTWARE
   DIENSTLEISTER
.
   SERVICE+DIALOG
   PRAXIS-HILFEN
   ENEV-NEWSLETTER
   PREMIUM-NEWS
   MEDIEN-SERVICE
   KONTAKT | PORTAL
   IMPRESSUM

   Merkblatt: Energie-Nachweis für Gebäude 
   INFO-Paket EnEV

.
Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis,
Wohngebäude, Baubestand, Treppenhaus, Lüften, Heizen, Gebäudebetrieb

Problem: Den Fragesteller interessiert der ordnungsgemäße Betrieb eines Gebäudes, insbesondere die Lüftung und Heizung eines Treppenhauses, Baujahr 1970.

Praxis: Die Etagenwohnung (ETW) der Fragesteller liegt in einem Haus, das 1970 erbaut wurde. Das Treppenhaus hat eine Außenwand aus Glasbausteinen. In jedem Flur müssen nach Auskunft der Verwaltung der Eigentümergemeinschaft (WEG) die Lüftungs-Steine bei jedem Wetter komplett geöffnet sein. Deshalb ist die Temperatur im Treppenhaus winters sehr niedrig. Wenn draußen ein starker Wind weht sinkt die Temperatur im Treppenhaus deutlich ab. Das Kinderzimmer der Fragesteller grenzt an das Treppenhaus, in das sie nun - nach Geburt ihrer Tochter - eine größere Heizung einbauen müssen. Allerdings würden sie diese finanziellen Mittel eher in eine sinnvollere Belüftung und Wärmedämmung der Glasbausteine im Treppenhaus investieren.

Frage: Gibt es Vorschriften, die es im geschilderten Fall den Fragstellern erlauben, dass sie diese Wärmedämm-Maßnahmen von der WEG-Verwaltung einfordern?

ANTWORT:

Antwort im Premium-Bereich Antwort nur für Abonnenten der Premium-News
    (Stand: 12.12.2005, pdf-Format, 3 Seiten)

Autor: Ernst Merkschien, e&u energiebüro gmbh, Bielefeld

->Abo EnEV-online Premium-News für Spezialisten bestellen

             Professionelle Praxishilfen download und bestellen


SUCHEN  KURZINFO  |  PRAXIS  |  VERORDNUNG  |  AUSLEGUNGEN  |


Wichtige rechtliche Hinweise

 

       Impressum

© 1999-2008 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT., Freie Architektin, Stuttgart