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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Wohngebäude, Baubestand, Treppenhaus,
Lüften, Heizen, GebäudebetriebProblem: Den
Fragesteller interessiert der ordnungsgemäße Betrieb eines
Gebäudes, insbesondere die Lüftung und Heizung eines
Treppenhauses, Baujahr 1970.
Praxis: Die
Etagenwohnung (ETW) der Fragesteller liegt in einem Haus, das
1970 erbaut wurde. Das Treppenhaus hat eine Außenwand aus
Glasbausteinen. In jedem Flur müssen nach Auskunft der
Verwaltung der Eigentümergemeinschaft (WEG) die Lüftungs-Steine
bei jedem Wetter komplett geöffnet sein. Deshalb ist die
Temperatur im Treppenhaus winters sehr niedrig. Wenn draußen ein
starker Wind weht sinkt die Temperatur im Treppenhaus deutlich
ab. Das Kinderzimmer der Fragesteller grenzt an das Treppenhaus,
in das sie nun - nach Geburt ihrer Tochter - eine größere
Heizung einbauen müssen. Allerdings würden sie diese
finanziellen Mittel eher in eine sinnvollere Belüftung und
Wärmedämmung der Glasbausteine im Treppenhaus investieren.
Frage: Gibt es
Vorschriften, die es im geschilderten Fall den Fragstellern
erlauben, dass sie diese Wärmedämm-Maßnahmen von der
WEG-Verwaltung einfordern?
ANTWORT:
Antwort nur für Abonnenten der Premium-News
(Stand: 12.12.2005, pdf-Format, 3 Seiten)
Autor: Ernst Merkschien,
e&u energiebüro gmbh, Bielefeld
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