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Warmluftanlage im Baubestand bei Eigentümerwechsel

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Wohnungsbau, Baubestand, Anlagetechnik, Heizung, Warmluftanlage, EnEV-Bestimmungen, Nachrüstungs-Verpflichtungen

Problem: In einem Einfamilienhaus (EFH) Baujahr 1934, befindet sich eine alte, zentral mit Kohlen zu beheizende Warmluftanlage. Das Dach des Hauses wurde von etwa zehn Jahren erneuert.

Praxis: Der Schornsteinfeger hat technisch keine Bedenken, dass die Warmluftanlage auch weiterhin im Einsatz bleiben kann.

Frage: Darf diese Warmluft-Anlage bei Eigentümerwechsel gemäß der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) auch weiterhin betrieben werden?

Antwort: 29.07.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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