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Energie-Nachweise

Berücksichtigung von Wärmebrücken
im EnEV-Nachweis

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Wärmebrücken, Berechnung, Anwendung DIN 4108 Beiblatt 2

Problem: Bei den Berechnungen für die Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) sind für den Wärmebrückenaufschlagswert von
0,05 W/(m²K) die Ausführungsbeispiele nach DIN 4108 Beiblatt 2 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Wärmebrücken - Planungs- und Ausführungsbeispiele) zu beachten. Einige Beispiele zeigen Außenwand-Aufbauten von 10 cm Wärmedämm-Dicke bei einer Wärmeleitfähigkeit von 0,040 W/(mK).

Frage: Bedeutet dies in der Konsequenz, dass bei Anwendung eines Wärmebrücken-Aufschlags-Wertes von 0,05 W/(m²K), und der Ausführungs-Beispielen (beispielsweise Bild B.10 bis 16 und Bild B.40 & 41), bei einer  Wärmeleitfähigkeit von 0,040 W/(mK), eine Dämmstoffdicke von 8 cm unzulässig ist?

Antwort: 29.07.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

Antwort im Premium-Bereich Berücksichtigung Wärmebrücken im EnEV-Nachweis

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