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Altbau-Sanierung

Renovierung Backsteinhaus Baujahr 1905

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Wohnhaus, Baubestand, Sanierung, Dämmung Außenwände, Fenster-Erneuerung, Heizungs-Sanierung, Pellets-Heizung, Anforderungen EnEV, Innendämmung

Problem: Die Wärmedämmung der Außenfassaden im Baubestand ist eine wirkungsvolle Maßnahme durch Erhöhung des Wärmeschutzes den Heizwärmebedarf zu reduzieren. Wenn die Optik der Fassade jedoch eingehalten werden soll muss nach Alternativen gesucht werden.

Praxis: Die Bauherren haben ein altes Bausteinhaus - Baujahr 1905 - erworben und beabsichtigen es zu renovieren: Die Kohleöfen sollen durch eine Pellets-Heizung ersetzt werden, der Keller und das Dach sollen gedämmt und die Fenster erneuert werden. Die Bauherren möchten die Außenwände möglichst nicht dämmen - weil durch die Außendämmung die Backsteinoptik verdeckt werde (Zitat: „Wir möchten es gern vermeiden, dass Haus von außen mit Wärmedämmung und Putz zu "verschandeln", da uns die Backstein-Optik sehr gut gefällt.“) und weil Innen-Dämmung allgemein problematisch sei.

Frage: Ist im genannten Praxisfall die Dämmung der Außenwand eine Pflicht im Zuge der Energiesparverordnung (EnEV) oder genügt es, wenn der Energieverbrauch durch die beabsichtigten Baumaßnahmen und Heizungs-Erneuerung generell gesenkt wird?

Antwort: 27.06.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT., Freie Architektin, Stuttgart