EnEV-online: Energieeinsparverordnung EnEV, Energiepass und Energieausweis

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Energie-Nachweise

Selbstgenutzter und vermieteter
Wohnraum im Bestand

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   Merkblatt: Energie-Nachweis für Gebäude 
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Wohnungsbau, Baubestand, bestehende Wohngebäude, EnEV-Anforderungen, Ein-Familienhaus, Zwei-Familienhaus,  selbstgenutzter und vermieteter Wohnraum

Problem: Der Fragesteller bereitet sich auf eine Prüfungsarbeit an einer Hochschule vor und beschäftigt sich mit den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Wohnungsbau-Bestand. Dabei interessieren ihn insbesondere die unterschiedlichen Anforderungen an selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum.

Verordnung: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) stellt u. a. auch Anforderungen an Altbauten im Baubestand und deren Anlagentechnik. Im § 9 „Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden“ werden die Verpflichtungen der Eigentümer von Gebäuden beschrieben in Bezug auf die Modernisierung von Heizungsanlagen, der Dämmung von heizungstechnischen Anlagen und von Wärmeverteilungs- und Warmwasser-Leitungen sowie die Wärmedämmung nicht begehbarer, jedoch zugänglicher oberster Geschossdecken beheizter Räume. Eine Ausnahme bilden kleine Wohngebäude - Ein- und Zwei-Familienhäuser - bei denen eine Wohnung vom Eigentümer selbst bewohnt wird.

Frage: Weshalb unterscheidet die Energieeinspar-Verordnung (EnEV) in ihren Anforderungen im Baubestand zwischen selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum?

Antwort: 29.07.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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