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Naturstein-Heizung und „grüner Strom“

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Berücksichtigung von elektrisch beheizten Marmorplatten und Art des gelieferten Stromes in der Energieeinsparverordnung EnEV 2004, Marmor, Marmorplatten, Heizung, Primärenergiefaktor

1. Problem + Fragen: Es handelt sich in diesem Fall um eine Naturstein-Heizung [Marmorplatten mit den Abmessungen (550 x 400 x 30) mm bis (1170 x 580 x 30) mm und einer Leistung (350 bis 1100) Watt], die elektrisch direkt beheizt werden und je Raum installiert und geregelt werden.
Können diese Naturstein-Heizungen gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2004), § 3 - Gebäude mit normalen Innentemperaturen, Absatz 3, Ziffer 3 als "Einzelfeuerstätten" eingeordnet werden?

2. Folge + Frage: Wenn dieses zutrifft muss für diese elektrische Beiheizung nicht der Primärenergiebedarf, sondern nur der bezogene Transmissions-Wärmeverlust (76 Prozent) nachgewiesen werden und darf den Höchstwert (EnEV Anhang 1, Tab. 1, Spalte 5 oder 6) nicht überschreiten? Ist diese Betrachtungsweise korrekt? Wenn nicht, wie muss der EnEV-Nachweis erfolgen?

3. Problem + Frage: In diesem Zusammenhang ist auch zu klären, welcher Primärenergiefaktor eingerechnet werden muss, wenn der Primärenergie-Nachweis herkömmlich nach EnEV erfolgt und vom Versorgungsunternehmen "grüner Strom" bezogen wird, das EVU den Primärenergiefaktor jedoch nicht angibt. Seitens des EVU wird mittels Zertifikat hingegen dokumentiert, dass "grüner Strom" geliefert wird. Wenn vom EVU ein Primärenergiefaktor (z. B. E.ON fP = 2) angegeben wird, kann dieser Wert in die EnEV-Rechnung eingeführt werden?

Antwort: 18.04.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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