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EnEV-Anforderungen an Tore
insbesondere Sektionaltore

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Tore, EnEV-Anforderungen, Richtlinien Türen und Tore

Problem: In der Energieeinsparverordnung (EnEV) werden Vorgaben für außenliegende Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster und Haustüren gemacht. Nach Ansicht des Fragestellers findet sich das Wort „Tore“ kein einziges Mal in der Energieeinsparverordnung.

Verordnung: Regelungen und Forderungen, die Tore betreffen, finden sich in der Produktnorm DIN EN 13241 in der es ausschließlich um Tore geht. Die Energieeinsparverordnung gilt gemäß EnEV § 1 (Geltungsbereich) Satz (2) 2 nicht für Betriebsgebäude, soweit sie nach ihrem Verwendungszweck großflächig und lang anhaltend offen gehalten werden müssen. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Außentore eingebaut werden.

Frage: Welche Anforderungen stellt die Energieeinsparverordnung (EnEV) an Tore und insbesondere an Sektionaltore?

Antwort: 16.12.2004 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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