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EnEV-Nachweis für Pellets-Heizung

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   Merkblatt: Energie-Nachweis für Gebäude 
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Anlagentechnik, erneuerbare Energien, Pellets-Heizung, Holzöfen, komplexe Anlagensysteme, EnEV-Nachweise, EnEV-Berechnungen

Problem: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) berücksichtigt u. a. auch die Heizung mit erneuerbaren Energien und nachwachsenden Brennstoffen, beispielsweise die Heizung mit Holzpellets. Die Energienachweise gemäß EnEV dokumentieren auch die Anlagentechnik im Gebäude. Diese Frage und Antwort betrifft die Dokumentation komplexer Heizungs-Systeme sowie deren Berechnung und Überprüfung in der Planungspraxis.

Fragen:
1. Wie berücksichtigt der EnEV-Nachweis den Einsatz von Pellets-Heizungen oder Holzöfen?
2. Wie werden komplexe Heizungsanlagen (Wärmepumpen, technische Lüftung, Fußbodenheizung, Solaranlagen) gemäß EnEV berücksichtigt, bzw. berechnet?
3. Wer überprüft die Angaben und Berechnungen in den EnEV-Nachweisen?

Antwort: 22.11.20004 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT., Freie Architektin, Stuttgart